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(Quelle: Unsplash.com)

Weiterer Schritt zur Eindämmung von Steuergestaltungen

Meldepflichten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen beschlossen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der zuständige Berichterstatter Sebastian Brehm:

„Transparenz ist wichtig und notwendig. Durch die Einführung der Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen erhalten die Steuerbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union umfassende Informationen über die als relevant eingestuften Steuergestaltungen. Der vorliegende Gesetzesentwurf ist wichtig, damit Deutschland Informationen im Austausch mit den anderen Mitgliedstaaten erhält.

Dabei wird der automatische Austausch der Daten über mitteilungspflichtige Steuergestaltungen unter den Mitgliedstaaten über ein Zentralverzeichnis erfolgen. Es muss aber sichergestellt sein, dass die empfangenen Daten umgehend ausgewertet und die entsprechenden Schlussfolgerungen daraus gezogen werden können.

Deshalb standen wir von Anfang an Plänen sehr kritisch gegenüber, was die über die Richtlinie hinausgehenden Einführung nationaler Anzeigepflichten angeht. Erst muss der erste Schritt (europäische Meldepflichten) praxistauglich funktionieren, bevor über einen nächsten Schritt nachgedacht werden kann.“