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Dr. Matthias Middelberg
(Quelle: Tobias Koch)

Warntag - auch für den Bundesfinanzminister

Bundesverfassungsgericht meldet erheblichen Klärungsbedarf an

Zu dem am heutigen Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mathias Middelberg:
 

„Das BVerfG hat unseren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (eA) zum zweiten Nachtragshaushalt 2021 zwar abgelehnt. Das ist allerdings kein Signal für den Ausgang der Hauptsache. In der Vergangenheit hat das BVerfG zahlreiche eAs abgelehnt, in denen später der Hauptsacheantrag erfolgreich war.

Wir sind dem Gericht dankbar, dass es sich bereits sehr dezidiert mit der Hauptsache befasst und sehr kritische Fragen zur Verfassungsmäßigkeit des zweiten Nachtragshaushalts 2021 formuliert hat. So sieht das Gericht Klärungsbedarf hinsichtlich:

  • des sachlichen Veranlassungszusammenhangs zwischen Notsituation und notlagenbedingter Kreditaufnahme,
  • der Erforderlichkeit und Angemessenheit der notlagenbedingten Kreditaufnahme,
  • möglicher Verstöße gegen das Jährlichkeitsprinzip durch die neue Buchungssystematik für Sondervermögen,
  • der Verabschiedung des Nachtrags 2021 erst im Jahr 2022 und einem damit möglichen Verstoß gegen das Vorherigkeitsprinzip sowie
  • der generellen Frage, wie sich die Schuldenbremse zu Sondervermögen und Nebenhaushalten verhält.

Die Masse und Gewichtigkeit dieser Fragen bedeutet, dass die Entscheidung kein grünes Licht für den Finanzminister ist, sondern dass die verfassungsrechtliche Ampel eher tiefgelb leuchtet. Die pauschale und vom Jahresbezug mittlerweile völlig abgekoppelte Schuldenvorratswirtschaft des Bundesfinanzministers steht damit weiter in Frage. 

Die Union klagt in keiner Weise gegen den Klimaschutz, sondern für eine verfassungs- und haushaltsrechtlich saubere Finanzierung der notwendigen Maßnahmen des „Klimafonds“.“