Skip to main content

Waldprämien müssen endlich auf den Weg gebracht werden

Rechtliche Voraussetzungen für schnelle Auszahlung sind geschaffen

Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag eine Änderung im Siebten Buch Sozialgesetzbuch beschlossen, mit der Anträge auf waldflächenbezogene Prämien aus dem Corona-Konjunkturpaket schnell und unbürokratisch ausgezahlt werden können. Dazu erklären der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, und der forstpolitische Sprecher Alois Gerig:

Albert Stegemann: „Mit der Gesetzesänderung schaffen wir die Basis, damit die 500 Millionen Euro umfassenden Waldhilfen aus dem Corona-Konjunkturprogramm schnell und unbürokratisch durch die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe an die vielen privaten und kommunalen Waldbesitzer abfließen können.

Dafür muss nun schnellstmöglich die entsprechende Richtlinie auf den Weg gebracht, die unter anderem definiert, wer unter welchen Voraussetzungen antragsberechtigt ist. Unsere Waldbauern brauchen die finanzielle Unterstützung, um Verluste auszugleichen, das Schadholz aus dem Wald zu schaffen und die Wälder klimastabil umzubauen. Je länger noch mehr wichtige Zeit verstreicht, desto schwieriger wird es für unseren Wald. Denn das im Wald verbleibende Schadholz setzt nicht nur gebundenes CO2 frei, sondern ist auch eine Brutstätte für Schädlinge wie den Borkenkäfer. Das Bundesumweltministerium hatte hier bis zuletzt viel zu lange den Fuß auf der Bremse und eine Veröffentlichung der Richtlinie blockiert.“

Alois Gerig: „Es ist ein riesiger Erfolg, dass unseren Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern 500 Millionen. Euro zur Verfügung stehen. Dabei handelt es sich um das größte Aufforstungs- und Waldumbauprojekt in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Sobald die Richtlinie aus der Ressortabstimmung kommt und veröffentlicht wird, können wir loslegen.

Das Onlineverfahren für die Antragsstellung ist vorbereitet. Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR), die wir mit der Mittelausgabe beauftragt haben, steht in den Startlöchern. Dafür aber müssen die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Damit die Auszahlung nun beschleunigt wird, haben wir uns für eine pragmatische Lösung entschieden und die nötigen rechtlichen Voraussetzungen an eine Änderung des Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetzes angegliedert. Das ermöglicht eine zügige Abwicklung, so dass das dringend benötigte Geld endlich – sobald die Ressortabstimmung steht – in die Fläche kommt.“