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(Quelle: Tobias Koch)

Vorschlag der Kommission zu § 218 StGB ist inakzeptabel

Weder kriminalpolitische noch verfassungsrechtliche Gründe sprechen für eine derartige Reform

Zu dem Vorschlag der von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission, das Schwangerschaftsrecht zu reformieren, insbesondere Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen grundsätzlich zu erlauben und Schutzvorschriften abzuschaffen, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings:

„Der Vorschlag der Kommission ist schon aufgrund ihrer höchst einseitigen Zusammensetzung ebenso erwartbar gewesen wie er inakzeptabel ist.

Weder kriminalpolitische noch verfassungsrechtliche Gründe sprechen für eine derartige Reform. Im Gegenteil: Frauen – und auch Ärzte – werden durch das geltende Recht nicht ‚kriminalisiert‘. Seit dem Jahr 2010 ist nur eine einzige Schwangere im Jahr 2016 gemäß § 218 StGB rechtskräftig verurteilt worden.

Frauen, die ungewollt schwanger geworden sind, wäre mit einer solchen Regelung auch nicht geholfen. Vielmehr würde dadurch die grundrechtliche Verpflichtung des Staates missachtet, auch das ungeborene menschliche Leben zu schützen. Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen Menschen zu. Das geltende Abtreibungsrecht ist klug und ausgewogen geregelt. Das Selbstbestimmungsrecht der Frau wird gesichert und zugleich das Lebensrecht des ungeborenen Kindes geschützt.

Es ist blamabel, wie wenig sich die Mitglieder der Kommission mit der sehr klaren Rechtsprechen des Bundesverfassungsgerichts in ihrem Bericht überhaupt auseinandergesetzt haben. Angesichts der schweren Bedeutung der Grundrechtsgüter, die hier abzuwägen gilt, hätte man zumindest eine seriöse, verfassungsrechtliche Analyse verlangen können. Gerade in verfassungsrechtlicher und rechtspolitischer Hinsicht ist der Bericht ein einziges Armutszeugnis.

Wir können die Ampel nur davor warnen, hier einen weiteren Eingriff in unsere Rechtsordnung aus ideologischen Gründen durchzusetzen. “