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(Quelle: picture alliance /dpa)

Verlängerung der Steuererklärungsfrist für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Abgabe der Steuererklärung nun bis Ende Dezember möglich

Die Koalitionsfraktionen nehmen in ihre Gesetzesinitiative zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist auch eine Regelung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag:

„Die Corona-Pandemie verursacht bei den Land- und Forstwirten und bei den landwirtschaftlichen Buchstellen erheblichen Arbeits- und Beratungsmehraufwand. Neben den originären Aufgaben sind von den landwirtschaftlichen Buchstellen Anträge auf Corona-Hilfen zu stellen und viele steuerliche- und betriebswirtschaftliche Fragen zu klären.

Die Koalitionsfraktionen haben sich deshalb dazu entschlossen, in ihre Gesetzesinitiative zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019 auch eine Regelung für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe aufzunehmen. Die Steuererklärungsfrist für den Veranlagungszeitraum 2019 für beratene land- und forstwirtschaftliche Betriebe wird vom 31. Juli 2021 auf den 31. Dezember 2021 verlängert.“

Hintergrund:
Die Steuererklärungsfrist für beratene land- und forstwirtschaftliche Betriebe wird bis zum Ende des Jahres 2021 verlängert. Damit werden die landwirtschaftlichen Buchstellen entlastet und sichergestellt, dass eine fristgerechte Abgabe der Steuererklärung nicht zu Lasten der Unterstützungs- und Beratungsleistungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie geht.