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(Quelle: picture alliance/dpa)

Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs ist im Interesse unserer Kommunen und unserer Gesellschaft

Auch vereinbarte Neuregelung eines beschränkten Familiennachzugs ist rechtlich möglich

Im Deutschen Bundestag hat am heutigen Montag eine Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten stattgefunden. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Harbarth, und der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Mayer:

Stephan Harbarth: „Die heutige Anhörung von Sachverständigen hat gezeigt: Die von der CDU/CSU-Fraktion angestrebte Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ist rechtlich möglich. Für die Union ist Flüchtlingsschutz zunächst und vor allem Schutz auf Zeit – und der Familiennachzug muss sich dabei nach unseren Aufnahmemöglichkeiten richten. Dahinter steht nicht ein Mangel an Mitgefühl, sondern wir wissen, dass Bundespräsident Gauck recht hatte, als er sagte: ‚Unser Herz ist weit. Aber unsere Möglichkeiten sind endlich.‘

Es ist gut, dass wir auch zu der beabsichtigten Neuregelung die Meinung der Sachverständigen hören konnten. Die fachliche Diskussion hat uns in der Unionsfraktion darin bestärkt, dass der mit der SPD vereinbarte Weg einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der deutschen Gesellschaft und den Interessen der Betroffenen darstellt.“

Stephan Mayer: „In der heutigen Anhörung ist deutlich geworden, wie sehr unsere Kommunen mit der Aufnahme und Integration der vielen Zuwanderer der vergangenen drei Jahre ausgelastet sind. Eine Überlastung ist mit allen Mitteln zu vermeiden, wenn wir den gesellschaftlichen Frieden im Land nicht gefährden wollen. Anders als bei Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention haben wir bei subsidiär Schutzberechtigten gesetzgeberischen Spielraum. Diesen müssen wir nutzen. Die vereinbarte Verlängerung der Aussetzung und Neuregelung eines beschränkten Familiennachzugs gibt unseren Kommunen Zeit und Planungssicherheit, um die Mammutaufgabe der Integration zu meistern.“