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(Quelle: picture alliance /dpa)

Verhandlungserfolge für die Landwirtschaft im Jahressteuergesetz

Union setzt wichtige Änderungen durch

Am heutigen Mittwoch hat der federführende Finanzausschuss abschließend über das von der Bundesregierung eingebrachte Jahressteuergesetz beraten. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und der zuständige Berichterstatter, Johannes Steiniger:

Antje Tillmann: „Zum Ende dieses sehr herausfordernden Jahres haben wir heute im Finanzausschuss wichtige Regelungen für die Landwirte in Deutschland beschlossen. Gegenüber dem Regierungsentwurf konnten wir als Unionsfraktion einige zentrale Verbesserungen durchsetzen.

So konnten wir uns darauf einigen, die geplante Gewinngrenze im §7g EStG auf 200.000 Euro anzuheben. Das ist vor allem für die vielen Zukunftsbetriebe im Bereich der Land- und Forstwirtschaft besonders wichtig, denn sie können damit zu großen Teilen auch künftig den Investitionsabzugsbetrag nutzen.

Johannes Steiniger: „Auch in zwei weiteren Punkten konnten wir durch Klarstellungen Rechtssicherheit schaffen. So gibt es beim Thema Umsatzsteuerpauschalierung, das seit Jahren wie ein Damoklesschwert über den Landwirten hängt, jetzt endlich eine mit der EU abgestimmte Lösung. Ab 2022 können Betriebe bis zu einer Umsatzgrenze von 600.000 Euro die Pauschalierung nutzen. Ich bin froh, dass wir die Pauschalierung damit zumindest für Viele retten konnten.

Auch beim § 14 EStG, der sogenannten Realteilung, haben wir durch einen Änderungsantrag für eine rechtliche Klarstellung gesorgt. Hier haben wir geregelt, dass die Realteilung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bei Betriebsfortführung eines Teilbetriebes steuerneutral erfolgen kann. Auch das ist ein Schritt zu mehr Rechtssicherheit für die Landwirtschaft.“