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Vergleich
(Quelle: picture alliance/dpa/Themendienst)

Vergleich zwischen Verbraucherzentrale und VW ist ein wichtiges Signal — Musterfeststellungsverfahren wirkt

Durchsetzung von Verbraucher- und Kundeninteressen durch die Möglichkeit der Musterfeststellungsklage gestärkt

Der Volkswagen-Konzern und die Verbraucherzentrale haben sich im laufenden Musterfeststellungsverfahren zum Diesel-Skandal heute auf einen Vergleich geeinigt. Dazu erklären der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, und der Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Sebastian Steineke:

Dr. Jan-Marco Luczak: „Der Vergleich zwischen VW und der Verbraucherzentrale zeigt: Das Musterfeststellungsverfahren wirkt. Wir als Union haben immer auf die Einführung eines Musterverfahrens gesetzt, bei dem ganz bewusst auch der Vergleich als rasches und effizientes Instrument der Einigung Bestandteil des Mechanismus ist. Der heutige Vergleich bestätigt, dass wir damit richtig lagen. Mit dem im Jahr 2018 eingeführten Gesetz zur Musterfeststellungsklage haben wir ein wirksames Instrument geschaffen, welches effektiven Verbraucherschutz bietet und für Unternehmen einen sicheren Rechtsrahmen schafft.“

Sebastian Steineke: „Der Vergleich zwischen VW und der Verbraucherzentrale ist ein wichtiges Signal für effektiven Verbraucherschutz in Deutschland. Die geschädigten VW-Kunden können nun endlich auf Schadenersatz hoffen. Mit dem Gesetz zur Musterfeststellungsklage haben wir die Rechte von Verbrauchern und Kunden in Deutschland deutlich gestärkt. Unser Ziel als Union war es immer, dass auch der Einzelne die Möglichkeit hat, gegenüber Unternehmen zu seinem Recht zu kommen, ohne das er den mit einem solchen gerichtlichen Verfahren verbundenen zeitlichen Aufwand und das Kostenrisiko tragen muss.“