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Ulrich Lange
(Quelle: Tobias Koch)

Veraltete Forderung der Grünen

Grünen-Chefin Baerbock schlägt zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse eine Änderung des Grundgesetzes vor – dort soll die „Regionale Daseinsvorsorge“ gesetzlich verankert werden. Zur Daseinsvorsorge zählt Frau Baerbock auch schnelles Internet, weshalb sie einen Rechtsanspruch auf eine „ausreichend schnelle Breitband- und Mobilfunkversorgung einführen“ möchte. Hierzu können Sie den Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Ulrich Lange gern wie folgt zitieren:

„Die Grünen sind nicht ganz auf der Höhe der Zeit. Den heute geforderten Rechtsanspruch auf schnelles Internet haben wir bereits vor einem guten Monat im Bundestag beschlossen und damit Artikel 87f Grundgesetz konkretisiert sowie europäisches Recht umgesetzt. Außerdem wurden gesetzliche Vorgaben für eine flächendeckende Mobilfunkversorgung insbesondere entlang der Straßen und Schienenstrecken geschaffen. Das novellierte Telekommunikationsgesetz wird Anfang Dezember in Kraft treten.“