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Stephan Stracke Neu
(Quelle: Tobias Koch)

Unterstützung für Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus

Zu einer wichtigen Unterstützungsleistung für Menschen mit Behinderungen, die in dem vom Bundestag verabschiedeten Tierarzneimittelgesetz enthalten ist, können Sie den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Stracke, wie folgt zitieren:

„Wir sorgen dafür, dass Menschen mit Behinderungen einen nahen Angehörigen oder eine Person aus dem engsten persönlichen Umfeld zu stationären Krankenhausbehandlungen mitnehmen können. Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nun für diese Begleitperson die Zahlung von Krankengeld, das sich am Verdienstausfall orientiert. Damit schließen wir eine Lücke zu den Leistungen der Eingliederungshilfe. Dies ist ein großer Fortschritt und ein wichtiges Signal für alle Menschen mit Behinderungen. Wir stellen dadurch sicher, dass Krankenhausaufenthalte einfacher und besser wahrgenommen werden können.“