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(Quelle: picture alliance/chromorange)

Unternehmen und Wirtschaft durch steuerliche Maßnahmen unterstützen

Umsetzung der Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 22. April 2020

Der Finanzausschuss des Bundestages hat am heutigen Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) beraten. Der Bundestag wird am Freitag das Gesetz in erster Lesung beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der zuständige Berichterstatter Fritz Güntzler:

„Der Gesetzentwurf ist grundsätzlich zu begrüßen. Die COVID-19-Pandemie stellt eine enorme Herausforderung für die Wirtschaft und Gesellschaft dar. So sollen mit der zeitlich befristeten Umsatzsteuerermäßigung ab 1. Juli 2020 für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (Speisen zum dortigen Verzehr) die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Gastronomiebranche abgemildert werden, sobald eine vorsichtige Öffnung wieder möglich ist.

Darüber hinaus sind jedoch noch weitergehende Maßnahmen im Bereich des Steuerrechts erforderlich, um die Wirtschaft und unsere Unternehmen in der jetzt anstehenden wirtschaftlich schwierigen Lage zu unterstützen. Die von uns bisher bereits geforderte Reform des Unternehmensteuerrechts wird in der anstehenden Rezession um so dringlicher. Wir fordern daher unter anderem:

  • Die Verlängerung der Reinvestitionsfrist in § 7g EStG für in 2020 fällig werdende Investitionen.
  • Eine Ergänzung der Verwaltungsanweisung zur unterjährigen Verlustverrechnung in Form einer „Corona-Rücklage“, die es ermöglichen soll, im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung 2019 eine steuerfreie Rücklage für die im Jahr 2020 erwarteten Verluste zu bilden.
  • Außerdem muss die steuerliche Belastung von thesaurierten Gewinnen bei Personengesellschaften reduziert werden.
  • Eine Ausweitung der bestehenden Verlustverrechnungsmöglichkeiten nach § 10d EStG.“