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(Quelle: Salvadore Brand)

Unternehmen in Corona-Pandemie Zeit verschaffen und Perspektive geben

Selbstreinigungskräfte des Marktes erhalten

Heute wird der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) beschließen. Das umfangreiche Gesetzespaket verschafft Unternehmen, die auf Grund der Auswirkungen der Corona-Pandemie in Schieflage geraten sind, mehr Zeit und bietet ihnen zusätzliche Instrumente für eine erfolgreiche Sanierung. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak:

„Die hohen Infektionszahlen der vergangenen Wochen haben weitere Beschränkungen des öffentlichen Lebens unumgänglich gemacht. Für viele Unternehmen brechen damit gerade in der Vorweihnachtszeit die Umsätze weg und sie geraten unverschuldet in wirtschaftliche Schieflage. Als Union wollen wir nicht, dass gesunde Unternehmen auf Grund der Corona-Pandemie in eine vermeidbare Insolvenz geraten. Deswegen steuern wir mit Milliardenbeträgen an staatlicher Unterstützung entgegen, um die Existenz von Unternehmen und Arbeitsplätzen zu sichern.

Um Unternehmen mehr Zeit zu geben und unsere Rettungsbemühungen nicht zu konterkarieren, setzen wir daher die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages noch einmal bis Ende Januar 2021 aus. Mit diesem begrenzten Zeitraum von einem Monat machen wir aber zugleich auch deutlich, dass die Selbstreinigungskräfte des Marktes nicht dauerhaft ausgeschaltet werden dürfen. Unternehmen, die unabhängig von Corona nicht gesund sind und keine wirtschaftliche Perspektive haben, müssen aus dem Markt ausscheiden. Über diese Firmen weiter die schützende Hand des Staates zu halten, ist unangebracht. Das liegt weder im Interesse aller anderen Marktteilnehmer noch im Interesse der Gläubiger des Unternehmens.

Gleichzeitig wollen wir Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie in finanzielle Schieflage geraten sind, möglichst früh und unbürokratisch eine insolvenzabwendende Restrukturierung ermöglichen und ihnen damit eine echte Fortführungsperspektive geben. Als Union haben wir daher auf rasche Änderungen insbesondere im materiellen Insolvenzrecht gedrängt, um den Spielraum für Unternehmen in der Krise durch neue Instrumente zu erweitern. Das setzen wir nun um. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist es essentiell, dass sie nun ein unbürokratisches und kostengünstiges Verfahren bekommen.“