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Dr. Jan-Marco Luczak

Union setzt strafrechtliches Maßnahmenpaket zum besseren Schutz von Frauen und Kindern durch

Die Koalitionsfraktionen haben sich am heutigen Mittwoch auf ein umfassendes strafrechtliches Maßnahmenpaket zum besseren Schutz von Frauen und Kindern geeinigt. Das Paket soll in der kommenden Woche im Bundestag verabschiedet werden. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak:

„In harten Verhandlungen hat die Union der SPD zum Ende der Legislaturperiode noch ein umfassendes strafrechtliches Maßnahmenpaket zum besseren Schutz von Frauen und Kindern abgerungen.

Frauen werden künftig besser vor Stalking geschützt. Der Straftatbestand der Nachstellung wird praxistauglicher ausgestaltet, damit die Betroffenen auch wirklich besser geschützt werden. Durch die Strafverschärfungen können Täter nun auch schneller in Untersuchungshaft genommen werden.

Auch heimliche Nacktaufnahmen etwa in der Sauna oder im FKK-Bereich werden zukünftig unter Strafe gestellt. Für uns als Union ist es nicht hinnehmbar, dass insbesondere Frauen zum Sexobjekt degradiert und ihre Nacktaufnahmen Netz gestellt werden. Diesem krassen Eingriff in die Intimsphäre schieben wir einen Riegel vor.

Der Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft, unserer Kinder, liegt der Union in besonderer Weise am Herzen. Nach dem umfangreichen Gesetzespaket zum Schutz vor sexuellen Kindesmissbrauch konnten wir mit dem Verbot von Missbrauchsanleitungen einen weiteren wichtigen Punkt durchsetzen. Im Internet kursierende Anleitungen zum Missbrauch von Kindern, die den Tätern das Begehen und Verdecken von Straftaten erleichtern, werden strafbar.

Zudem werden wir für den verbesserten Schutz der allgemeinen Rechtssicherheit einerseits die sogenannten Feindeslisten und andererseits die kriminellen Handelsplattformen unter Strafe stellen. Als Union wollen wir konsequent und hart gegen Hass und Hetze im Netz vorgehen. Die Freiheit der Rede und der Meinung muss auch im Internet geschützt werden. Deswegen haben wir das Verbot so genannter Feindeslisten durchgesetzt. Diese Listen mit Namen und Adressen von Politikern oder engagierten Bürgern werden im Internet mit dem Ziel veröffentlicht, diese einzuschüchtern und mundtot zu machen. Insbesondere in rechtsextremen Kreisen hat sich diese widerliche Praxis in den vergangenen Jahren immer stärker etabliert. Es ist gut, dass wir dem jetzt klare Grenzen aufzeigen und die Veröffentlichung von Feindeslisten zukünftig unter Strafe stellen. Zusammen mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität geben wir dem Rechtsstaat damit ein scharfes Schwert in die Hand. Die Täter im Netz müssen wissen, wir werden hart und konsequent gegen Hass und Hetze und die Gegner unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung vorgehen.

Klar ist endlich auch, dass bei den schwersten, unverjährbaren Straftaten wie Mord oder Völkermord die Wiederaufnahme von Mordprozessen nach einem Freispruch möglich wird, wenn nach Abschluss des Gerichtsverfahrens neue, belastende Beweismittel aufgefunden werden, aus denen sich mit einer hohen Wahrscheinlichkeit die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines zuvor Freigesprochenen ergibt. Wir waren es den Angehörigen von Mordopfern schuldig, dass die Gerechtigkeit der Rechtskraft eines Urteils vorgeht.“