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(Quelle: Antje Tillmann ist Sprecherin der AG Finanzen in der Unionsfraktion | Foto: Michael Reichelt)

Union fordert Verzinsung von drei Prozent auf Steuerforderungen

Bundesverfassungsgericht rügt zu hohe Verzinsung

Am heutigen Mittwoch hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seinen Beschluss vom 8. Juli 2021 veröffentlicht, wonach die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich sechs Prozent ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig ist. Dazu erklärt Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag:

„Bisher müssen Steuerpflichtige, die dem Fiskus Steuern schulden, diese Schuld nach Ablauf einer zinsfreien Karenzzeit von grundsätzlich 15 Monaten mit jährlich sechs Prozent verzinsen. Zuletzt haben wir 2018 gefordert, dass der Bundesfinanzminister endlich die Verzinsung für Steuerforderungen auf ein realistisches Maß senken soll. Doch weder er noch die SPD-Bundestagsfraktion waren bereit, den Steuerpflichtigen entgegenzukommen.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit der heute veröffentlichten Entscheidung diese realitätsferne Zinshöhe für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. Juli 2022 eine Neuregelung zu treffen. Das bestätigt unsere Position. 

Mit dem heute veröffentlichten Beschluss muss sich der Finanzminister nun endlich bewegen. Wir sind inzwischen im 12. Jahr extrem niedriger Zinsen. Deshalb ist es höchste Zeit, den Zinssatz auf drei Prozent pro Jahr zu halbieren. Dabei sollten wir in der neuen Legislaturperiode unverzüglich handeln und nicht die Frist des Bundesverfassungsgerichts ausreizen.“