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(Quelle: unsplash.com)

Unfairen Handelspraktiken einen Riegel vorschieben

Parlamentarischer Startschuss für Umsetzung der UTP-Richtlinie

Der Deutsche Bundestag beriet am heutigen Mittwoch in erster Lesung über das Zweite Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes, mit dem die EU-Richtlinie gegen Unlautere Handelspraktiken (UTP-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Dazu erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, sowie der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft, Albert Stegemann:

 

Gitta Connemann: „Unsere Landwirtinnen und Landwirte sind systemrelevant. Sie versorgen uns gerade auch in Zeiten der Pandemie mit sicheren, hochwertigen und gesunden Lebensmitteln. Zugleich sind sie das schwächste Glied in der Lebensmittelkette. Die Markt- und Verhandlungsmacht des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) ist enorm. Eine Handvoll Handelsketten teilt den Markt unter sich auf. Verhandlungen zwischen Landwirten und den großen Handelsketten gleichen zu oft einem Kampf ‚David gegen Goliath‘.

Die Senkung der Butterpreise zu Jahresbeginn um 56 ct je Kilogramm haben erneut gezeigt: Zu oft agieren die großen Vier des LEH nicht als Partner der Landwirtschaft. Sie reagieren offenkundig nur auf Druck. Und vergessen wenige Tage später ihre Zusagen, die sie angesichts der Proteste vor ihren Zentralwarenlagern öffentlichkeitswirksam geben.

Die Ansage an die großen vier LEH-Ketten muss heißen: Nicht über Fairness reden, sondern fair handeln. Taten statt Worte.“

Albert Stegemann: „Faire Verhandlungen in der Lebensmittellieferkette sind die Basis für gesunde landwirtschaftliche Betriebe und damit für wirtschaftliche Perspektiven in den ländlichen Regionen. Die Umsetzung der UTP-Richtline in deutsches Recht, für die wir heute im Deutschen Bundestag den Startschuss geben, bietet die Chance, unfaire Handelspraktiken zu Lasten von Landwirten und ihnen nachgelagerten Unternehmen in Zukunft zu verhindern. 

Wir wollen unsere Bauernfamilien vor missbräuchlichen Auswüchsen der Marktkonzentration des Lebensmitteleinzelhandels schützen und künftig unfairen Handelspraktiken einen Riegel vorschieben. Dazu zählen zum Beispiel Auftragsstornierungen in letzter Minute oder einseitige, rückwirkende Vertragsänderungen. Ein wichtiger Fortschritt ist, dass die Rücksendung nicht verkaufter Ware ohne Kaufpreiszahlung zu Lasten der Landwirte künftig unterbunden wird. Auch wird es künftig nicht mehr möglich sein, die Lagerkosten des Händlers auf die Lieferanten abzuwälzen. Dafür haben wir uns stark gemacht.

Wir werden die anstehenden Ausschussberatungen jetzt nutzen, um dort wo es nötig ist, nachzusteuern. Zugleich werden wir dafür Sorge tragen, dass die neuen Bestimmungen zügig in Kraft treten können.“

Hintergrund

Der Deutsche Bundestag berät am heutigen Mittwoch in erster Lesung den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes. Dieser Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/633 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette. Die Richtlinie sieht erstmals einen EU-weiten Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittellieferkette vor. Sie ist bis zum 1. Mai 2021 in deutsches Recht umzusetzen.