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(Quelle: Antje Tillmann ist Sprecherin der AG Finanzen in der Unionsfraktion | Foto: Michael Reichelt)

Unbürokratisch steuerliche Hilfen für krisengeplagte Unternehmen beschlossen

Maßnahmen setzen wichtige fiskalische Impulse für die Wirtschaft

Am heutigen Mittwoch haben die Koalitionspartner das dritte Corona-Steuerhilfegesetz im Finanzausschuss beschlossen und eine verkürzte Abschreibungsdauer für digitale Wirtschaftsgüter untergesetzlich eingeführt. Dazu erklärt Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag:

„Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf helfen wir mit dem erweiterten Verlustrücktrag für den Veranlagungszeitraum 2020 der deutschen Wirtschaft schnell und unbürokratisch. Deswegen haben wir auch den Gesetzentwurf um den vorläufigen Verlustrücktrag für den Veranlagungszeitraum 2021 ergänzt.  Damit können Unternehmen auf Antrag bei der Steuerfestsetzung für den Veranlagungszeitraum 2020 pauschal 30 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Veranlagungszeitraums 2020 als Verlustrücktrag aus 2021 abziehen lassen. So verschaffen wir Unternehmen noch schneller die dringend benötigte Liquidität.

Es wäre wünschenswert gewesen, den steuerlichen Verlustrücktrag über 2019 hinaus auch in den Veranlagungszeitraum 2018 zu erweitern und somit einen Verlustrücktrag über mehr als ein Jahr zu ermöglichen. So wäre sichergestellt, dass die krisenbetroffenen Unternehmen auch ihre Verluste aus 2021 in Veranlagungszeiträume zurücktragen könnten, die vor der Corona-Pandemie endeten. Damit ist das Thema aber nicht vom Tisch und wir werden uns weiter dafür einsetzen, den Rücktragszeitraum zu erweitern.

Auch der Kinderbonus in Höhe von 150 Euro pro Kind und die Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung auf Speisen in der Gastronomie bis zum 31. Dezember 2022 geben die richtigen fiskalischen Impulse, um wirtschaftlich schnell aus der Krise wieder herauszuwachsen. Er half den Familien bei der Bewältigung der finanziellen Herausforderungen unbürokratisch. Der Kinderbonus ist dabei nur eine von zahlreichen Entlastungen für Familien. So haben wir beispielsweise im Laufe des letzten Jahres mit der Erhöhung der Kinderkrankentage dafür gesorgt, dass Eltern ihre Kinder einfacher zu Hause betreuen können. Beim Elterngeld haben wir beschlossen, dass bei der Berechnung der Elterngeldhöhe Einkommensersatzleistungen wie beispielsweise Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I nicht zu finanziellen Einbußen führen. Auch den Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen haben wir erhöht und die Beantragung erleichtert. Für Alleinerziehende haben wir den Entlastungsbetrag in der Einkommensteuer von zuvor 1908 Euro auf 4008 Euro angehoben.

Gleichzeitig haben wir auch die Sofortabschreibung auf digitale Wirtschaftsgüter auf den Weg gebracht. Wir haben uns im Vorfeld erfolgreich dafür eingesetzt, dass auch Server zu den digitalen Wirtschaftsgütern zählen. Durch diese Maßnahme erhöhen wir die unternehmerische Liquidität durch schnellere Abschreibungen um 11 Milliarden Euro in den nächsten Jahren.“