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(Quelle: picture alliance/dpa | Creative Commons-Lizenz CC BY-ND-4.0)

Umsatzsteuerbetrug beim Handel im Internet wird bekämpft

Onlinemarktplätze können ab 2019 für Umsatzsteuerausfälle in Haftung genommen werden

Der Finanzausschuss hat am gestrigen Mittwoch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften abschließend beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie die zuständigen Berichterstatter Fritz Güntzler und Uwe Feiler:

„Nutzt ein Händler einen Onlinemarktplatz und verkauft Waren in Deutschland, so muss dieser Händler grundsätzlich Umsatzsteuer zahlen. Es gibt aber insbesondere Händler aus Drittstaaten, die haben dies nicht getan. Dieser Umsatzsteuerbetrug wird zukünftig schwieriger. Denn die Marktplätze werden ab 2019 in die Pflicht genommen dafür zu sorgen, dass ihre Händler die steuerlichen Vorschriften auch einhalten. Tun sie dies nicht, haften die Onlinemarktplätze für die nicht gezahlte Umsatzsteuer ihrer Händler. Nur wenn die Händler eine Bescheinigung über ihre steuerliche Erfassung in Deutschland vorlegen, können die Onlinemarktplätze sich aus ihrer Haftung für ausgefallene Umsatzsteuer der Händler befreien.

Wir nehmen damit in Europa eine Vorreiterrolle ein. Denn die europäischen Vorschläge streben Maßnahmen zur Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung in diesem Bereich erst für 2021 an. Solange wollten wir nicht warten. Denn mit unserem Zwischenschritt verhindern wir hier Besteuerungslücken. So werden auch Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten unserer inländischen Händler abgeschafft. Diese können sich ihrer Umsatzsteuerpflicht nämlich nicht entziehen. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Steuergerechtigkeit.“