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(Quelle: picture alliance/imageBROKER)

Tierhaltungskennzeichnung ist gut gemeint, aber schlecht gemacht

Kabinett beschließt Gesetzentwurf

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Entwurf für das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz beschlossen. Dazu erklären der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, und die zuständige Berichterstatterin Christina Stumpp: 

Albert Stegemann: „Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir verweigert den tierhaltenden landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland die erhofften wirtschaftlichen Perspektiven. Sein Entwurf für eine Tierhaltungskennzeichnung ist lückenhaft und führt zu einer Verschiebung des Marktes – weg vom hochwertigen Schweinefleisch aus unseren Regionen hin zu billiger Importware. Zudem ist das im Gesetzentwurf vorgesehene Verfahren zur Anzeige und Registrierung von Betrieben unnötig bürokratisch und aufwendig.“

Christina Stumpp: „Der Gesetzentwurf für eine Tierhaltungskennzeichnung ist gut gemeint, aber schlecht gemacht. So wird die angestrebte Lenkung der Verbraucher zu Produkten aus tierschonender Haltung nicht nur verfehlt, sondern sogar konterkariert. Beispiel Ferkel: Wie soll die Kennzeichnung Vertrauen in das Fleischprodukt wecken, wenn zwar hohe Standards in der Mast eingehalten werden, eine zwischenzeitige Kastration im Ausland ohne Betäubung aber nicht ausgeschlossen werden kann? 

Leider fehlt auch ein verbindlicher Fahrplan zur Einbeziehung aller Tiergruppen, Wertschöpfungsstufen und Absatzkanäle wie der Außerhaus-Verpflegung und der Gastronomie. Auch deshalb wurde der Gesetzentwurf in der Verbändeanhörung durch die Bank verrissen - von den Landwirten über die Schlachtunternehmen bis hin zu den Tierschutzorganisationen. Das sollte Minister Özdemir Anlass genug sein für eine grundlegende Überarbeitung.“