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(Quelle: picture alliance/dpa)

Thomas-Cook-Insolvenz – Haftung des Steuerzahlers künftig ausschließen 

Union legt Konzept für Reisesicherungsfonds vor

Die Bundesregierung hat die Entschädigung der Thomas-Cook-Kunden aus Steuermitteln beschlossen. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei und der stellvertretende rechts- und verbraucherpolitische Sprecher, Dr. Jan-Marco Luczak:

Frei: „Uns ist wichtig, eine Haftung des Steuerzahlers künftig auszuschließen. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso Menschen, die sich vielleicht selbst keine Reise leisten können, mit ihren Steuermitteln einstehen sollen.“

Luczak: „Reisende müssen sich darauf verlassen können, dass der von ihnen gezahlte Reisepreis im Insolvenzfall vollständig abgesichert ist. Wir schlagen daher vor, die bisherige Versicherungslösung um einen Reisesicherungsfonds zu ergänzen. Ein Prozent des Reisepreises soll zukünftig in diesen Fonds fließen – die Hälfte vom Reisenden, die andere Hälfte vom Reiseveranstalter. Reisende hätten also bei einer Reise im Wert von 1.000 Euro eine Mehrbelastung von nur 5 Euro. Der Fonds wäre schnell zahlungsfähig. Bereits binnen drei Jahren käme der Fonds auf ein Volumen von rund einer Milliarde Euro und könnte so auch hohe Risiken absichern. Nur für eine kurze Übergangszeit müsste die derzeitige Haftungshöchstgrenze der bestehenden Versicherung angehoben werden. Vorteil der Fondslösung ist, dass Reisen sich nicht dauerhaft verteuern. Bereits nach wenigen Jahren ist der Fonds ausreichend gefüllt und der Einzahlungsbetrag kann abgeschmolzen werden.“