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(Quelle: picture alliance/dpa/Themendienst)

Studierende und Wissenschaft in Krise unterstützen

Mehr Zeit für wissenschaftliches Personal und weitere Maßnahmen für BAföG-Empfänger

Am heutigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag das „Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz“ (WissStudUG) in der 2./3. Lesung verabschiedet. Mit der Gesetzesinitiative unterstützt die Unionsfraktion Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und BAföG-Empfänger bei Veränderungen in Folge der Corona-Krise. Hierzu erklären der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Albert Rupprecht, der Obmann, Dr. Stefan Kaufmann und die zuständige Berichterstatterin für das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, Dr. Astrid Mannes:

Albert Rupprecht: „Dieses Gesetz hilft konkret in der Krise. Wer an seiner Promotion oder in einem Forschungsprojekt arbeitet, erhält einen größeren Zeitrahmen. Wir erweitern die Obergrenze des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes um mindestens zusätzliche 6 Monate. Dadurch können Verträge verlängert und wissenschaftliche Qualifikationen vernünftig zum Abschluss gebracht werden. Für Studierende und junge Menschen in schulischer Ausbildung verbessern wir zudem das BAföG. Wer bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie in systemrelevanten Bereichen mit anpackt, wird belohnt. Das zusätzliche Einkommen wird nicht auf das BAföG angerechnet, sondern kommt ‚on top‘. Der Hinzuverdienst soll nicht geschmälert, sondern das zusätzliche Engagement vollständig gewürdigt werden.“

Dr. Stefan Kaufmann: „Die große Bereitschaft von Studierenden, in der aktuellen Ausnahmesituation auf freiwilliger Basis vorübergehend Tätigkeiten in systemrelevanten Bereichen aufzunehmen oder bereits vorher aufgenommene Tätigkeiten aufzustocken, beeindruckt mich sehr. Dieses große Engagement für unsere Gesellschaft ist ehrenhaft und vorbildlich. Das Engagement für unser Gemeinwesen verdient größte Anerkennung und auch entsprechende finanzielle Unterstützung. Deshalb haben wir heute im Bundestag das BAföG geändert. Der Hinzuverdienst dieser engagierten jungen Menschen wird während der Corona-Krise für die Zeit ihrer Tätigkeit in diesen Bereichen komplett von der Anrechnung auf das BAföG freigestellt. Das ist eine wichtige und richtige Ergänzung zu den bereits beschlossenen Maßnahmen. Damit helfen wir den Studierenden, die Zeit der Corona-Pandemie zu überbrücken.“

Dr. Astrid Mannes: „Die Forschungsbereiche, die sich nicht auf das Coronavirus beziehen, sind weitgehend auf Eis gelegt. Die deutschen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind in den Präsenznotbetrieb übergegangen. Forscher, die sich im Rahmen ihrer Arbeit im Ausland aufhielten, wurden zurückgeholt. Es ist ein großes Problem, wenn plötzlich über viele Monate die Forschungsaktivitäten nicht oder nur eingeschränkt vorangetrieben werden können. Diese Monate fehlen, um eine Qualifikation oder ein Forschungsprojekt erfolgreich abschließen zu können. In dieser Situation handeln wir und haben heute mit dem Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz Entlastung geschaffen. Das ist eine passende Maßnahme zur richtigen Zeit"