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Photovoltaik auf blühender Wiese
(Quelle: dpa)

Stromnetzausbau geht nur mit den Landwirten

Faire Lösungen für Grundstückseigentümer erforderlich

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Entwurf für ein Gesetz zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung beschlossen. Darin enthalten ist auch eine Regelung zur Duldungspflicht bei der Verlegung von Leitungen, von der landwirtschaftliche Flächen betroffen sein können. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Steffen Bilger, sowie der agrarpolitische Sprecher, Albert Stegemann:

Bilger: „Der notwendige Ausbau der Verteilnetze gelingt nur, wenn die Landwirte mit an Bord sind. Das setzt eine faire Beteiligung und eine angemessene finanzielle Kompensation voraus. Denn schließlich sollen die Stromleitungen auf Grund und Boden der Landwirte verlegt werden. Es geht um die umfassende Wahrung des Eigentumsrechts. Der Vorschlag der Bundesregierung wirft hier noch erhebliche Fragen auf.“

Stegemann: „Landwirte und Gewerbetreibende in den ländlichen Regionen haben selbst ein hohes Interesse an einem wirtschaftlich tragfähigen Anschluss von Erneuerbaren Energien an das Stromnetz. Aber es muss angesichts des Grundrechts auf Eigentum fair zugehen. Private Verhandlungsprozesse haben sich bisher flächendeckend bewährt. Sie führen oft zu schnellen Lösungen und können langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden. Ob die im Gesetzentwurf vorgesehene Entschädigung in Höhe von fünf Prozent des Verkehrswertes in Verbindung mit einer Duldungspflicht zu einem schnellen Netzausbau führt, darf bezweifelt werden.“