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(Quelle: picture alliance/Frank May)

Steuergerechtigkeit beim Hauskauf wahren

Koalitionspartner verhindern Missbrauch bei Grunderwerbsteuer

Die Koalitionsfraktionen haben heute im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes beschlossen. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, und der zuständige Berichterstatter, Olav Gutting:Die Koalitionsfraktionen haben heute im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes beschlossen. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, und der zuständige Berichterstatter, Olav Gutting:

Tillmann: „Mit dem heutigen Beschluss gehen wir gegen eine Umgehung der Grunderwerbsteuer bei Immobilienkäufen vor. Findige Erwerber konnten in der Vergangenheit die Zahlung der Grunderwerbsteuer von bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises vermeiden, indem sie so genannte Share Deals abschlossen. Dabei werden die Anteile an einer Immobiliengesellschaft übertragen, in die die Immobilie zuvor überführt wurde, statt die Immobilie unmittelbar zu übertragen. Bisher kann die Grunderwerbsteuer umgangen werden, wenn nicht mehr als 94,9 Prozent an der Grundstücksgesellschaft über fünf Jahre den Eigentümer wechseln. Diese Gestaltungsmöglichkeit ist dem privaten Hauskäufer, der die Grunderwerbsteuer zahlen muss, nicht erklärbar.

Die Koalitionspartner haben heute im Finanzausschuss beschlossen, dass

*         die steuerauslösende Grenze von 95 auf 90 Prozent sinkt,

*         die Fünfjahresfrist auf zehn Jahre ausgedehnt wird und

*             diese Regeln nun auch für Kapitalgesellschaften verschärft werden.“

Gutting: „Zur Vermeidung einer übermäßigen Besteuerung bei börsennotierten Kapitalgesellschaften haben wir uns für die nun auch beschlossene Börsenklausel eingesetzt. Anteilsübergänge, die auf Grund eines Geschäfts über eine anerkannte Börse erfolgen, lösen keine Grunderwerbsteuer aus.

Mit diesen Änderungen bekämpfen wir wirksam die Steuergestaltungen der Vergangenheit. Dadurch erreichen wir, dass ein Immobilieninvestor beim Erwerb eines Kaufhauses seinen Anteil zur Finanzierung des Staatswesens genauso trägt wie die junge Familie beim Erwerb des eigenen Heimes.

Wir hätten uns gewünscht, dass unser Koalitionspartner beim Vergleich dieser zwei Fälle unserer Forderung zugestimmt hätte, einen Freibetrag für den Ersterwerb der selbstgenutzten Wohnimmobilie einzuführen. Es entzieht sich unserem Verständnis, weshalb hier der Koalitionspartner Arbeitnehmern und jungen Familien den Traum vom Erwerb des eigenen Heims nicht erleichtern will.“