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Steuerberatern in der Not helfen

Union fordert, drohende Fristenballung für steuerberatende Berufe aufzulösen

Heute hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ihren Antrag zur Fristenballung bei steuerberatenden Berufen in den Deutschen Bundestag eingebracht. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin Antje Tillmann und der rechtspolitische Sprecher Jan-Marco Luczak:

Jan-Marco Luczak: „Die steuerberatenden Berufe helfen mit ihrer Arbeit, die Wirtschaft auch in der Pandemie am Laufen zu halten. Leider lässt die Bundesregierung Steuerberater im Regen stehen. Die Abgabe von Steuererklärungen und die Veröffentlichung von Steuererklärungen ist innerhalb von so kurzer Zeit nicht zu leisten. Wir wollen daher die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen verlängern und Ordnungswidrigkeitsverfahren für die verspätete Veröffentlichung von Jahresabschlüssen aussetzen – das hilft Bürgerinnen und Bürgern und entlastet Unternehmen und Steuerberater!“

Antje Tillmann: „Seit fast zwei Jahren hat die Corona-Pandemie die Wirtschaft fest im Griff. Der Druck, der seither auf vielen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen lastet, ist enorm. Die steuerberatenden Berufe unterstützen die deutschen Unternehmen nach allen Kräften, diese Herausforderungen zu meistern.

Steuerberaterinnen und Steuerberater leisten in dieser Krise einen unentbehrlichen Beitrag, indem sie Kurzarbeitergeld sowie Corona-Wirtschaftshilfen beantragen, die Wirtschaftshilfen endabrechnen und die Jahresabschlüsse vorbereiten. Gleichzeitig sind Steuerkanzleien wie auch die übrige Wirtschaft durch die coronabedingten Einschränkungen von geänderten betrieblichen Abläufen, Homeoffice, Kinderbetreuung der Mitarbeiter etc. betroffen.

Die Bewältigung des Alltagsgeschäfts stellen zusammen mit den coronabedingten Zusatzaufgaben und den coronabedingten Sonderbelastungen gerade kleine und mittlere Kanzleien vor kaum lösbare Probleme. Diese Dauerbelastung verschärft sich nun zum 31. Dezember 2021, wenn die Offenlegungsfrist der Jahresabschlüsse 2020 endet.

Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf,

  • erstens die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen für den Besteuerungszeitraum 2020 um weitere drei Monate in beratenen Fällen bis zum 31. August 2022 und bei Land- und Forstwirten bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern;
  • zweitens im Rahmen der Verwaltungspraxis des Bundesamtes für Justiz auf die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren für die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2020 für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften bis Ende Mai 2022 zu verzichten.

Auch im vergangenen Jahr haben wir das Bundesjustizministerium davon überzeugen können, auf die Einleitung von Bußgeldverfahren für die verspätete Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2019 bis Ende Mai 2021 zu verzichten. Es ist nicht ersichtlich, weshalb das dieses Jahr nicht gehen sollte.

Dies gilt auch für die Verschiebung der Abgabefrist für die Steuererklärungen. Schon im vergangenen Jahr haben wir gemeinsam mit den Ländern die Abgabefristen um sechs Monate verschoben. Weder für den Haushalt noch für die Steuerpflichtigen sind daraus Nachteile erwachsen. Die neue Koalition kann sich gerne ein Beispiel an unserer erfolgreichen Regierungsarbeit nehmen. Mit der Erfüllung unserer Forderungen könnte sie ihre Wertschätzung gegenüber den überlasteten Steuerberaterinnen und Steuerberatern zum Ausdruck bringen.“