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(Quelle: picture alliance / dpa | Ole Spata)

Startschuss für Forschungsförderung

Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) hat ihre Arbeit aufgenommen

Die Bescheinigungsstelle (BSFZ) für das Forschungszulagengesetz hat ihre Arbeit aufgenommen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der zuständige Berichterstatter Dr. Thomas de Maizière:

Tillmann: „Mit der steuerlichen Förderung stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen in Deutschland. Gerade während der Covid-19-Pandemie setzt die steuerliche Forschungsförderung neue Innovationsanreize und hilft unseren Unternehmen, aus der Krise gestärkt hervorzugehen. Zudem wurde mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz der Fördersatz von jährlich bis zu 500.000 Euro auf 1 Mio. Euro aufgestockt.“

de Maizière: „Es geht endlich los. Die steuerliche Forschungsförderung wird Wirklichkeit. Das Antragsverfahren ist nach langem Warten nun endlich online gegangen (www.bescheinigung-forschungszulage.de). Wir begrüßen es, dass die Anträge unbürokratisch über die Website der Bescheinigungsstelle erstellt werden können. Die derzeit noch postalisch zugesandte Bescheinigung soll künftig direkt von der Bescheinigungsstelle ans Finanzamt elektronisch übermittelt werden. Daran werden wir arbeiten.“

Hintergrund
Die steuerliche Forschungsförderung ist unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche des Unternehmens. Somit ermöglicht sie gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen nötige Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen. Wir ermuntern die Unternehmen, jetzt mithilfe der Förderung eigene oder Auftragsforschung zu beginnen oder auszuweiten. Das ist gut für sie und für Deutschland.