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(Quelle: picture alliance / GES/Marvin Ibo Güngör | Marvin Ibo Güngör)

Starker Schutz für die Reisebranche, Sicherheit für Verbraucher

Überbrückungshilfen und freiwillige Gutscheinlösung helfen Unternehmen und Verbrauchern

Zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie für Pauschalreiseveranstalter berät am heutigen Mittwoch der Deutsche Bundestag in erster Lesung die Einführung einer freiwilligen Gutscheinlösung. Das Gesetz soll Reiseveranstaltern die Möglichkeit eröffnen, den Reisenden statt der sofortigen Rückerstattung des Reisepreises einen Reisegutschein im Wert der erhaltenen Vorauszahlungen anzubieten, der gegen eine etwaige Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert ist. Dazu erklären der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, und der Verbraucherschutzbeauftragte der Fraktion, Sebastian Steineke:

Dr. Jan-Marco-Luczak: "Unser Ziel als Union ist, insbesondere die vielen kleinen und mittleren Reisebüros und Reiseveranstalter vor dem wirtschaftlichen Aus zu retten und als Garant für die schönste Zeit des Jahres zu erhalten. Dafür ist die freiwillige Gutscheinlösung ein Baustein. Sie bewahrt viele Unternehmen in der Reisebranche vor einer drohenden Insolvenz und gewährt Verbrauchern eine attraktive, freiwillige und sichere Alternative gegenüber einem sofortigen Erstattungsanspruch. Ein weiterer Baustein sind die vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Überbrückungshilfen. Dabei können sich Reisebüros Provisionen, die sie auf Grund von Corona-bedingten Stornierungen an Reiseveranstalter zurückzahlen mussten, als fixe Betriebskosten anrechnen lassen. So schützen wir die Reisebranche und schaffen gleichzeitig Sicherheit für die Verbraucher."

Sebastian Steineke: "Die freiwillige Gutscheinlösung ist ein Angebot an alle Beteiligten, unkompliziert zu einer Einigung zu gelangen, ohne dass jemand dadurch zwingend wirtschaftliche Nachteile haben muss. Es war uns aber wichtig, dass dies nur auf freiwilliger Basis geschehen kann. Eine Rettung der Branche, die ohne Zweifel notwendig ist, darf niemals auf dem Rücken der Verbraucherinnen und Verbraucher ausgetragen werden, die zum Teil auf eine Rückzahlung der erbrachten Vorauszahlungen angewiesen sind, weil sie als Folge der COVID-19-Pandemie finanzielle Schwierigkeiten bekommen haben. Wir hätten uns als Alternative insgesamt eine Fonds-Lösung des Staates vorstellen können, wofür es leider keine Mehrheit gab. Dies wäre ein fairer Interessensausgleich gewesen, um weder Unternehmen noch Verbraucher über Gebühr zu belasten."