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Patentrecht
(Quelle: Unsplash.com)

Starker Patentschutz für Innovationskraft „Made in Germany“

Missbräuchlichem Einsatz von Patenten Riegel vorgeschoben

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf Änderungen am Regierungsentwurf des Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts geeinigt. Dazu können Sie den rechts- und verbraucherpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, und den für das Patentrecht zuständigen Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingmar Jung, wie folgt zitieren:

Jan-Marco Luczak: „Ein starker Patentschutz ist für Deutschlands Wirtschaft zentral, um unsere enormen Potenziale bei Innovation, Kreativität und Erfindergeist zu heben. Bei der Entwicklung von Patenten und innovativen Ansätzen für die industrielle Fertigung sind unsere Wissenschaft und kreativen Unternehmer weltweit führend. Dies zeigt sich nicht zuletzt bei der Bewältigung der Covid-19-Pandemie mit Hilfe von Impfstoffen ‚Made in Germany‘. Diese Innovationskraft zu schützen, das stand bei der Reform des Patentgesetzes für uns als Union im Mittelpunkt. Deswegen haben wir im parlamentarischen Verfahren sichergestellt, dass das hohe patentrechtliche Schutzniveau mit einem robusten Unterlassungsanspruch erhalten bleibt. Weitergehende Forderungen nach Zwangslizenzen oder pauschalen Ausnahmen vom Patentschutz haben wir im parlamentarischen Verfahren abgewendet. Nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen, wenn Patentrechte offensichtlich missbräuchlich eingesetzt werden, ist ein Unterlassungsanspruch ausgeschlossen. Damit kodifizieren wir die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und schieben Erpressungsversuchen von sogenannten Patenttrollen einen Riegel vor.“

Ingmar Jung: „Wir greifen bewusst zu spezifischen und klar konturierten Maßnahmen, wenn es darum geht, der Praxis des missbräuchlichen Einsatzes von Patenten zu begegnen. Wenn Patente allein mit dem Ziel aufgekauft werden, daraus auf erpresserische Weise Kapital zu schlagen, haben Gerichte künftig den erforderlichen Spielraum, den Patentnutzer vor dem bislang unbedingten Unterlassungsanspruch zu schützen. Dies setzt voraus, dass die Unterlassung zu einer unangemessenen und nicht gerechtfertigten Härte führen würde. Zudem gestalten wir auf Drängen der Unionsfraktion den Ausgleichsanspruch des Patentinhabers zwingend aus. Damit beschränken wir den besonderen Schutz der Patentnutzer auf absolute Ausnahmefälle und sorgen zugleich dafür, dass der Patentinhaber zumindest in finanzieller Hinsicht stets einen Ausgleich für den Eingriff in seine Rechte erhält. Insgesamt haben wir mit Blick auf einen effektiven Patentschutz und die Eindämmung missbräuchlicher Praktiken einen guten Kompromiss erzielt.“