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(Quelle: Claudia Thoma)

Sozialer Schutzschirm - so stark, wie noch nie

Nach dem Sozialschutz-Paket I schaffen wir mit dem Sozialschutz-Paket II ein starkes Auffangnetz zum Schutz unserer sozialen Infrastruktur

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zum Sozialschutz-Paket II beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Weiß:

„Wir haben heute im Deutsche Bundestag das Sozialschutz-Paket II verabschiedet. Damit wird nicht nur das Kurzarbeitergeld erhöht und das Arbeitslosengeld verlängert, sondern vor allem ein Schutzschirm über unsere soziale Infrastruktur aufgespannt, die uns in dieser Krise nicht wegbrechen darf.

Neben vielen wichtigen Regelungen im Gesetz sichern wir jetzt mit den Erweiterungen im Sozialdienstleister-Einsatzgesetz den Bestand an Frühförderstellen. Wir schließen eine Finanzierungslücke und sorgen dafür, dass die Leistungen der Frühförderung nach der Corona-Krise von den Hilfsbedürftigen wieder beansprucht werden können.

Zudem verbessern wir den Ressourceneinsatz zwischen den sozialen Dienstleistern. Um zielgerichteter helfen zu können, ermöglichen wir daher einen Datenaustausch zwischen den sozialen Dienstleistern und Leistungsträgern.

Wir nehmen die Sorgen unserer sozialen Dienstleister in diesen schwierigen Zeiten sehr ernst und steuern dort, wo es Regelungslücken gibt, schnell und effizient nach. Eins ist klar: Wir können uns ein Wegbrechen unserer sozialen Infrastruktur nicht leisten!“