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(Quelle: Sigi Schritt)

Schrittweise Rückkehr zur Normalität

Einige Regelungen zum Corona-Kurzarbeitergeld werden bis Ende März 2022 verlängert

Das Bundeskabinett hat heute über eine Verordnung zur Verlängerung von Regelungen zum Kurzarbeitergeld beraten. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Axel Knoerig:

„Die unionsgeführte Bundesregierung hat heute zwar bestimmte Corona-Sonderregelungen verlängert, die Verordnung zeichnet aber zugleich einen planmäßigen Ausstieg aus dem Corona-Kurzarbeitergeld (KuG) zum 31. März 2022 vor. Beschäftigte in Unternehmen, die zum Jahresende den bisherigen verdoppelten Höchstrahmen von 24 Monaten noch nicht ausgeschöpft haben, haben hierzu noch bis Ende März 2022 Gelegenheit. Bestehende erleichterte Zugangsvoraussetzungen gelten für denselben Zeitraum ebenso fort wie die Öffnung der Kurzarbeit für die Zeitarbeitsbranche. Die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen an die Arbeitgeber erfolgt nach dem Jahreswechsel bis zum Auslaufen zum Ende des ersten Quartals 2022 nicht mehr voll, sondern hälftig. Eine Weiterführung des angehobenen Kurzarbeitergeldes ist über das Jahresende hinaus schon nicht mehr vorgesehen.    

Die Orientierung auf ein Auslaufen der Sonderregelungen ist sachgerecht. Selbstverständlich müssen zielgerichtete, punktuelle Hilfen aber über das Jahrsende hinaus je nach Entwicklung der Pandemie und der konkreten Auswirkung von beschränkenden Maßnahmen weiter möglich sein. Insofern schalten wir in den Standby-Modus. Ein abwartendes, nachlaufendes Ende der Sondermaßnahmen über die zu erwartende Frühjahrserholung bei der Corona-Zahlen hinaus können wir uns aber nicht leisten. Die Ressourcen der Arbeitsförderung werden dringend benötigt für die digitale und die klimapolitisch indizierte Transformation und hier etwa Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.  

Das Corona-KuG war in der Krise der Königsweg, so wie es auch das Sonder-KuG in der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 gewesen ist. Mit dieser großen gesellschaftlichen Kraftanstrengung der Steuer- und Beitragszahler haben wir Millionen von Arbeitsplätzen gesichert und für Stabilität gesorgt in einem aufgewühlten gesellschaftlichen Klima. Hierfür wurden in 2020 rund 22 Mrd. Euro aufgewendet; in 2021 werden ungefähr 23 Mrd. Euro hinzukommen. In Spitzenzeiten bezogen 6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld. Aktuell ist die Kurzarbeit stark rückläufig. Die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit haben bei der Umsetzung Großartiges geleistet und gehören auch zu den Corona-Helden.

Dessen ungeachtet müssen wir auch kritisch Bilanz ziehen, was bei künftigen vergleichbaren Krisen besser gemacht werden könnte. So ist eine klare Ansage der Politik erforderlich, dass Bonuszahlungen und der Bezug von krisenbezogenen, von Steuerzahler kofinanzierten Sonderleistungen künftig nicht mehr zusammengehen werden. Die Unternehmen haben jetzt Gelegenheit, ihre Boni-Vereinbarungen entsprechend anzupassen.

Auch müssen wir Vorkehrungen treffen, damit Konzerne nicht wie geschehen bevorzugt in ausländischen Niederlassungen die Produktion aufrechterhalten oder wieder hochfahren, weil in Deutschland Kurzarbeitergeld gewährt wird. Der beste Weg führt hier über eine Angleichung europäischer Sozialstandards.       

Die verschiedenen Branchen sind aufgefordert, an der Fortentwicklung tarifvertraglicher Auffangmechanismen für besondere Situationen zu arbeiten. Nicht immer wird sich z.B. klar zwischen krisen-, transformations- oder konjunkturbedingten Folgen unterscheiden lassen. Bereits heute gibt es eine Vielzahl von Tarifverträgen z.B. über die betriebliche Aufstockung von Kurzarbeitergeld.   

Zu prüfen ist auch ein Mindest-Kurzarbeitergeld im Falle einer steuerlichen Kofinanzierung von erweitertem Kurzarbeitergeld. Dieses könnte über einen unteren Deckel gewährleisten, dass Kurzarbeitende mit niedrigen Vollzeit-Einkommen nicht auf aufstockende Grundsicherung angewiesen sind.“