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(Quelle: Pixabay)

Schritt für Schritt zurück zur Normalität im Insolvenzrecht

Transparenz für Unternehmen erhöhen und gegenseitiges Vertrauen zurückgewinnen

Am morgigen Donnerstag berät der Deutsche Bundestag in 2. und 3. Lesung abschließend das Gesetz zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes. Dazu erklären der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, und der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher Dr. Jan-Marco Luczak:

Thorsten Frei: “Es ist an der Zeit, nach und nach auch im Insolvenzrecht zur Normalität zurückzukehren. Auffällig niedrige Insolvenzzahlen zu Zeiten, in denen die gesamte Wirtschaft mit den Folgen der Corona-Krise zu kämpfen hat, machen das überdeutlich. Wir brauchen jetzt Klarheit darüber, welche Unternehmen tatsächlich noch eine Chance haben. Zahlungsunfähige Unternehmen müssen sich ab Oktober wieder den geordneten Verfahren des Insolvenzrechts unterziehen – zum Schutz von Gläubigern und anderen Marktteilnehmern. Dies wird für manche bitter sein, ist aber für Transparenz und Sicherheit auf den Märkten unerlässlich. Das Aufkommen sogenannter ‚Zombie-Unternehmen‘ müssen wir verhindern.

Hingegen ist die Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur für überschuldete Unternehmen, bei denen noch keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist, richtig und konsequent. Damit differenzieren wir je nach Grad der wirtschaftlichen Schieflage, um gezielt die Unternehmen zu schützen, die solide Chancen auf einen Fortbestand haben. Mit der Regelung stärken wir das Vertrauen zwischen den Unternehmen und schaffen weitere Anreize zur dringend erforderlichen Vergabe neuer Kredite.“

Dr. Jan-Marco Luczak: „Die differenzierte Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bis Ende des Jahres ist richtig. Wir dürfen den Selbstreinigungsprozess des Marktes nicht dauerhaft ausschalten. Über zahlungsunfähige Unternehmen ohne wirtschaftliche Perspektive weiter die schützende Hand des Staates zu halten, wäre ein falsches Signal und würde das notwendige Vertrauen im Geschäftsverkehr unterminieren.

Vor allem aber müssen wir schnell zu Änderungen im materiellen Insolvenzrecht kommen. Unternehmen, die in eine finanzielle Schieflage geraten sind, muss frühzeitig eine Sanierung ermöglicht und ihnen damit eine echte Fortführungsperspektive gegeben werden. Wir als Union wollen ein vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren auf Basis der entsprechenden europäischen Richtlinie schnell verabschiedet sehen. Das wäre ein echter Beitrag, um Unternehmen in der Krise wirksam zu helfen. Das Bundesjustizministerium muss jetzt schnell einen Gesetzentwurf vorlegen. Zum Januar 2021 brauchen wir diese neuen Regelungen.”