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Schärfere Regeln nach Wirecard

Union erreicht deutlich schärferes Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität

Der Finanzausschuss des Bundestages hat sich am heutigen Dienstag in einer Sondersitzung erneut intensiv mit den Lehren aus dem Fall Wirecard beschäftigt. Am Donnerstag wird das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz im Deutschen Bundestag abschließend beraten und beschlossen. Dazu erklären aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die finanzpolitische Sprecherin, Antje Tillmann, und der Obmann im Wirecard-Untersuchungsausschuss, Matthias Hauer:

Antje Tillmann: „Als Koalitionsfraktionen haben wir das Gesetz an diversen Punkten verbessert und die reichhaltigen Erkenntnisse aus dem Untersuchungsausschuss eingearbeitet. Der ursprüngliche Entwurf des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz ging in wesentlichen Punkten nicht weit genug und in manchen Punkten sogar in die falsche Richtung. Diese Fehler haben wir im Gesetzgebungsverfahren behoben. Wir schaffen eine Bilanzkontrolle aus einer Hand, sorgen für höhere Haftung bei der Abschlussprüfung, mehr Transparenz bei Berufspflichtverletzungen sowie einer Stärkung von Aufsichtsräten und Compliance. Ziel der weitreichenden Änderungen ist auch, dass sich ein Fall Wirecard nicht wiederholen kann und verlorengegangenes Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt wiederhergestellt wird. Zeitgleich stoßen wir den dringend nötigen Kulturwandel bei der BaFin an – zu einer Kultur des Hinsehens. Mit einer deutlichen Anhebung der Prüferhaftung für Pflichtverletzungen sorgen wir für eine bessere Qualität bei Abschlussprüfungen. Durch eine Staffelung der Haftungshöchstbeträge halten wir Prüfungsleistungen in den allermeisten Fällen versicherbar, so dass Geschädigte in Zukunft bessere Möglichkeiten haben, Schäden aus Pflichtverletzungen ersetzt zu bekommen.“

Matthias Hauer: „Bei der Bilanzkontrolle hat sich das bisher zweistufige Verfahren mit BaFin und der privaten Prüfstelle nicht bewährt. Wir sorgen für einen echten Neuanfang zur Bekämpfung von Bilanzbetrug – mit gebündelten Kompetenzen bei der BaFin. Während Finanzminister Scholz an dem Nebeneinander von BaFin und privater Prüfstelle festhalten wollte, sorgen wir für ein Ende des Kompetenzwirrwarrs und für eine Bilanzkontrolle aus einer Hand. Der Konzentration auf dem Wirtschaftsprüfermarkt auf wenige große Prüfungsgesellschaften wollen wir entgegenwirken. Mit der Verkürzung der externen Rotationsfrist für Abschlussprüfer auf zehn Jahre kommt der Gesetzentwurf unserer Forderung nach – das war bereits ein Schritt in die richtige Richtung. Als Union haben wir darüber hinaus durchgesetzt, dass zudem die verantwortlichen Prüfer nach spätestens fünf Jahren wechseln. Zu dieser internen Rotation sah der Gesetzentwurf bislang keine Änderungen vor. Auf Initiative der Union wird zudem eine größere Transparenz bei Pflichtverletzungen durch Wirtschaftsprüfer geschaffen, indem bei schwerwiegenden Verstößen der verantwortliche Prüfer und die Prüfungsgesellschaft benannt werden. Gerade beim Enforcement, der internen Rotation, der Transparenz bei Pflichtverstößen und der sachgerechten Haftungsverschärfung konnte die Union wesentliche Verbesserungen anstoßen und durchsetzen.“