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Salomonische Gutscheinlösung stärkt auch den Kulturbereich

Krise erfordert wirksame Maßnahmen zum Erhalt der Kulturlandschaft – von der Stundung profitieren am Ende alle

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch die so genannte Gutscheinlösung für Veranstalter beschlossen. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, und die kultur- und medienpolitische Sprecherin Elisabeth Motschmann:

„Derzeit muss der Großteil an Konzert- und Kulturveranstaltungen in Deutschland abgesagt werden, allein 80.000 bis Mai 2020. Die Folgen sind dramatisch. Neben Einnahmeverlusten in Milliardenhöhe wären die Veranstalter regulär mit immensen Rückforderungen konfrontiert. Insolvenzen drohen. Damit kämen auch viele Kundinnen und Kunden nicht mehr zu ihrem Recht. Der Ausweg aus dem Dilemma wurde am heutigen Mittwoch beschlossen. Veranstaltern wird es jetzt ermöglicht, Inhabern einer Eintrittskarte statt der Rückzahlung des Geldes einen Gutschein für eine gleichwertige Veranstaltung anzubieten. Für diese Lösung haben wir in den letzten Tagen intensiv geworben.

Die Gutscheinlösung ist salomonisch im Sinne aller Beteiligten. Denn die Interessen von Kulturveranstaltern und Ticketinhabern werden in gleicher Weise geschützt. Die Veranstalter werden vor Insolvenz geschützt und die Verbraucher bewahren den Geldwert. Ticketinhaber können den Gutschein für eine neue Veranstaltung bis zum Dezember 2021 einlösen. Bei Nichteinlösung erhalten sie ihr Geld zurück.

Durch eine Härtefallregelung wird für Sozialverträglichkeit gesorgt. Verbrauchern, die z.B. durch Arbeitslosigkeit in finanzielle Nöte geraten sind, soll der Betrag zurückerstattet werden.

Dies ist ein bedeutender Beitrag zur Sicherung unserer vielfältigen Kulturlandschaft in einer außergewöhnlichen Krisenzeit. Denn ohne Veranstalter wird dauerhaft für viele Künstlerinnen und Künstler eine existentielle Einnahmequelle wegbrechen. Diese Strukturen müssen wir schützen.“