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Russischer Staatsterrorismus beim Tiergartenmord hinreichend belegt

EU-Gipfel muss Sanktionen gegen Russland prüfen

Im sogenannten Tiergartenmord hat das Berliner Kammergericht den Beschuldigten zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Hierzu erklärt der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jürgen Hardt:

„Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag begrüßt das Urteil des Berliner Kammergerichtes gegen den früheren Oberst des russischen Geheimdienstes FSB. Die Tatsache, dass der Verurteilte mit einer gefälschten Identität nach Berlin reiste, zeigt die Verbindung zu russischen Geheimdienstkreisen um Präsident Wladimir Putin. Eine Identitätsfälschung ist in Russland nur mit Unterstützung und Rückendeckung höchster politischer Kreise möglich. Russland hat entgegen seinen Verpflichtungen als Mitglied des Europarates nicht an der Aufklärung des Mordes mitgewirkt. Die Gründe hierfür sind im Prozess deutlich geworden. Russland versucht, seine eigene Mittäterschaft zu verbergen.

Der Staatsterrorismus Russlands kann nicht ungesühnt bleiben. Die persönliche Sicherheit von Personen, die sich in Deutschland aufhalten, darf nicht durch ausländische Geheimdienste gefährdet werden. Deshalb ist neben der juristischen auch eine politische Antwort Deutschlands und Europas notwendig.

Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie den Tiergartenmord auf dem heute beginnenden EU-Gipfel an prominenter Stelle zur Sprache bringt. Die Verantwortlichen für diesen feigen Mord mitten in Berlin müssen auch politisch zur Rechenschaft gezogen werden. Hierzu soll die Europäische Union Sanktionen gegen die Verantwortlichen prüfen. Außerdem sollten innerhalb der Europäischen Union Maßnahmen überlegt werden, wie Dissidenten besser geschützt werden. Dies erfordert eine deutlich stärkere Kontrolle der geheimdienstlichen Tätigkeit, die aus Botschaften und Konsulaten in Deutschland und Europa heraus erfolgt.“