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(Quelle: Picture alliance/dpa)

Restitutionsgesetz zu NS-Raubkunst scheitert nicht an der Union

Bewegung in der SPD bei Kunstrückgabe erfreulich

Die Bundesregierung arbeitet seit Jahren an Verbesserungen bei der Erforschung und Rückgabe von verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut an die Nachfahren von Opfern des NS-Regimes. Ein zentraler Baustein wäre ein Restitutionsgesetz. Nun gibt es dazu erstmals positive Signale aus der SPD. Dazu erklären die kultur- und medienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Motschmann, und der zuständige Berichterstatter, Ansgar Heveling:

Motschmann: „Deutschland hat die Rahmenbedingungen für die Erforschung und Rückgabe von NS-Raubkunst in den letzten zwei Jahrzehnten stetig verbessert. Die Washingtoner Konferenz 1998 war ein Aufbruchssignal bei der Aufarbeitung des von den Nationalsozialisten organisierten Raubs von Kulturgütern. Diesem Auftrag fühlt sich die CDU/CSU-Bundestagfraktion in besonderer Weise verpflichtet.“

Heveling: „Es ist erfreulich, dass sich die SPD nun endlich bei dem Thema der zivilrechtlichen Regelungen der Restitutionsansprüche bei NS-Raubkunst zu bewegen beginnt. Die bisherigen Initiativen im Zusammenhang mit dem Fall Gurlitt sind am Widerstand des SPD-geführten Justizministeriums gescheitert. Die 30jährige Verjährungsfrist für die Herausgabe von NS-Raubkunst ist weder gerecht noch ein Beitrag zum Rechtsfrieden. Die Vorarbeiten für adäquate Lösungen sind auch bereits erledigt und entsprechende Entwürfe liegen vor, etwa eine bayerische Gesetzesinitiative im Bundesrat. Wenn Herr MdB Lindh die notwendige Rückendeckung in der SPD besitzt, kann es schnell zu einem gemeinsamen Antrag kommen.“

Hintergrund: Seit 1998 wurden mehr als 17.000 Kulturgüter zurückgegeben, darunter mehr als 11.600 Bücher. Für die Erforschung der Herkunftsgeschichte der Kunstwerke stellte der Deutsche Bundestag allein seit 2008 über 50 Millionen Euro zur Verfügung. Die Beratende Kommission (ehemals ‚Limbach-Kommission‘) zur Vermittlung von fairen und gerechten Lösungen zwischen heutigem Besitzer und Antragsteller wurde reformiert. Bundeskultureinrichtungen sind seit Jahresbeginn 2019 verpflichtet, einer Anrufung der Kommission in jedem Fall zuzustimmen.