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(Quelle: Katja Leikert ist stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und zuständig für Europa-Themen | Foto: CDU/CSU-Bundestagsfraktion/Salvadore Brand)

Rechtsstaatlichkeit mit Realismus verknüpfen

Lösungen nicht gegen den Willen von Mitgliedstaaten beschließen

Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft hat einen Kompromissvorschlag zur Sanktionierung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit in der EU auf den Weg gebracht. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katja Leikert:

„Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit ist ein fundamentales Prinzip der Europäischen Union. Die deutsche EU-Präsidentschaft verknüpft in ihrem Kompromissvorschlag die Vergabe von EU-Mitteln mit der Einhaltung von Rechtsstaatlichkeitsprinzipien auf realistische Weise.

Denn sie ist sich der Tatsache bewusst, dass wir Mitgliedstaaten nicht einfach bei generellen Mängeln von Rechtsstaatlichkeit sanktionieren können - etwa bei Richterernennungen oder Justizreformen. Vielmehr muss es bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit stets um objektiv nachvollziehbare Probleme bei der Verwendung von EU-Haushaltsmitteln gehen.

Auf der Grundlage des Kompromissvorschlages können nun die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament fortgesetzt werden. Eine Regelung zur Sanktionierung genereller Probleme der Rechtsstaatlichkeit wäre in den Augen vieler zwar wünschenswert. Doch ist sie mit dem derzeitigen Machtgefüge in der EU schwer vereinbar. Die Unionsfraktion wünscht sich daher vor allem im links-liberalen Lager des Europäischen Parlaments ein Stück mehr Realitätssinn. Nur so kommen wir in den Verhandlungen voran.  Scheindebatten hingegen brauchen wir nicht.

Der erstmals erstellte Rechtsstaatlichkeitsbericht, den die Europäische Kommission heute veröffentlicht hat, zeigt die Entwicklungen in der EU und in einzelnen Mitgliedstaaten im Bereich der Rechtsstaatlichkeit auf. In Zusammenhang mit dem neuen strukturierten Dialog der Mitgliedstaaten kann er die Reformbereitschaft einzelner Länder fördern. Schließlich muss allen Akteuren klar sein, dass man neue Mechanismen zur Stärkung von Rechtstaatlichkeit nicht gegen den Willen von Mitgliedstaaten erreichen kann.“