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(Quelle: Michael Kienzler)

Rechtsstaat zeigt klare Kante

„Nordadler“-Verbot unterstreicht Kampf gegen Extremisten in den sozialen Medien

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat heute die rechtsextremistische Vereinigung „Nordadler“ auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten und aufgelöst. Polizeibeamte durchsuchten in den frühen Morgenstunden zeitgleich Objekte führender Vereinsmitglieder in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen. Dazu erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:

„Es ist gut, dass der Rechtsstaat hier klare Kante gezeigt hat. ‚Nordadler‘ bekannte sich zu Adolf Hitler und dem Nationalsozialismus, der Anführer der Gruppierung äußerte in einer öffentlichen Gruppe des Messenger-Dienstes Telegram Sympathien für den Anschlag auf die Synagoge in Halle. Eines muss ganz klar sein: Für solche Antisemiten und Rechtsextremisten ist kein Platz in unserem Land.

Das ‚Nordadler‘-Verbot ist das vierte Verbot, das in diesem Jahr ausgesprochen wurde – nach ‚Combat 18‘, der Reichsbürgertruppe ‚Geeinte deutsche Völker und Stämme‘ und dem deutschen Ableger der libanesisch-islamistischen Terrororganisation ‚Hisbollah‘. Damit wird deutlich: Auch in Zeiten der Pandemie setzt sich unser Rechtsstaat mit voller Kraft gegen seine Feinde zur Wehr.

Das in der vergangenen Woche beschlossene ‚Gesetz zur besseren Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität‘, welches soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter und Co. in die Pflicht nimmt, strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt zu melden, ist ein weiterer wichtiger Baustein im Kampf gegen den Rechtsextremismus. All das zeigt: Wir nehmen nicht hin, dass die Feinde der Demokratie unsere Jugend ideologisch vergiften.“