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(Quelle: Tobias Koch)

Rechtssicherheit und Entlastung für Reiseveranstalter

Mietzahlungen für Hotelzimmer unterliegen nicht mehr der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung

Das Bundesfinanzministerium hat angekündigt, die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 25. Juli 2019 im Bundessteuerblatt zu veröffentlichen, wonach Reiseveranstalter für den Einkauf von Hotelzimmern keine Gewerbesteuer zahlen müssen. Hierzu erklärt der tourismuspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Paul Lehrieder:

Mit der angekündigten Veröffentlichung im Bundessteuerblatt wird die Anwendung des Urteils über den entschiedenen Einzelfall hinaus für alle Reiseveranstalter sichergestellt. Die Tourismuspolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben sich seit langem gegen diese gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Reiseveranstaltern eingesetzt, die vom Gesetzgeber nie beabsichtigt war.

Mit dieser Entscheidung können viele mittelständische Betriebe wie Busreiseveranstalter vor erheblichen und teilweise existenzbedrohenden Mehrbelastungen geschützt werden.

Hintergrund:
Seit der Unternehmensteuerreform 2008 unterliegen Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung unbeweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen, im Ergebnis zu 12,5 % der Gewerbesteuer. Nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums und der Finanzbehörden der Länder erfüllten bisher dabei auch die Entgelte für die Anmietung von Hotelunterkünften die Voraussetzungen für die Hinzurechnung.