Skip to main content
(Quelle: Tobias Koch)

Rechtssicherheit bei Miet- und Pachtverhältnissen in der Corona-Pandemie

Gewerbetreibenden den Rücken gestärkt - Verhandlungslösung erleichtert

CDU/CSU und SPD haben sich auf ein Gesetz zur Risikoverteilung bei gewerblichen Miet- und Pachtverhältnissen während der Corona-Pandemie geeinigt. Hierzu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Jan-Marco Luczak:

„Im Zuge der Bekämpfung der Corona-Pandemie müssen viele Gewerbebetriebe harte Einschnitte hinnehmen. Restaurants oder Hotels dürfen keine Gäste mehr haben, Clubs ihre Türen nicht mehr zum Tanz öffnen, die Anzahl von Kunden im Einzelhandel ist limitiert. Das bedeutet für viele Unternehmen massive Einnahmeausfälle, während ihre Fixkosten wie Miete oder Pacht weiterlaufen. Trotz zahlreicher staatlicher Hilfsmaßnahmen sind viele in arger wirtschaftlicher Not. Ihnen stärken wir jetzt den Rücken und geben ihnen Rechtssicherheit. Wir stellen klar, dass staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine schwerwiegende Veränderung der Grundlagen des Vertrages darstellen können, wenn sie die Nutzbarkeit der angemieteten Räume erheblich beeinträchtigen. Davon geht das Gesetz nun im Grundsatz aus. Als Union war uns wichtig, dass wir nicht in die zwischen den Parteien vertraglich vereinbarte Risikoverteilung eingreifen und auch nicht einen Teil einseitig bevorzugen. Insofern kommt es nach wie vor immer auf den Einzelfall an. Mit der Klarstellung haben Gewerbemieter aber eine bessere Verhandlungsposition, das macht den Weg frei für individuelle Verhandlungslösungen.

Weil Betroffene möglichst rasch Hilfe benötigen, haben wir zudem dafür gesorgt, dass gerichtliche Verfahren in diesem Zusammenhang künftig beschleunigt und vorrangig behandelt werden müssen.“