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(Quelle: Antje Tillmann ist Sprecherin der AG Finanzen in der Unionsfraktion | Foto: Michael Reichelt)

Rechtssicherheit bei Kleiderspenden

Klarstellung nach mehr als zwei Wochen

Das Bundesministerium der Finanzen hat am gestrigen Donnerstag den zwei Wochen alten Beschluss von Bund und Ländern endlich umgesetzt, dass bei der Spende von Waren aus der vergangenen Wintersaison keine Umsatzsteuer anfällt. Dazu erklärt Antje Tillmann, Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag für Finanzen:

„Endlich wissen Händler mit der Veröffentlichung des BMF-Schreibens zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von Kleiderspenden, woran sie sind. Sie können unverkäufliche Saisonware an gemeinnützige Organisationen spenden, ohne dass die dafür Umsatzsteuer zahlen müssen. Kosten für die unverkäufliche und gespendete Saisonware können sie im Rahmen der Überbrückungshilfe III bei den Fixkosten vollständig geltend machen. Sie werden ihnen so zu 90 % erstattet. Die umsatzsteuerrechtliche Regelung ist zeitlich befristet. Sie gilt vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2021.“