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Quantensprung bei der digitalen Betriebsratsarbeit

Unfallversicherungsschutz auch im Homeoffice

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag das Betriebsrätemodernisierungsgesetz beschlossen. Hierzu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales, Peter Weiß, und der zuständige Berichterstatter, Uwe Schummer:

Peter Weiß: „Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz gehen wir die größte Reform des Betriebsverfassungsrechts seit 50 Jahren an. Wir öffnen die Tür dauerhaft für die digitale Betriebsratsarbeit und leisten damit auch einen Beitrag zur Sicherung der Zukunft der betrieblichen Mitbestimmung und damit des Erfolgsmodells der Sozialpartnerschaft. Die Erschließung neuer Denkwelten ist für diese existenziell.

Die dauerhafte Ermöglichung digitaler Betriebsratssitzungen ist ein Quantensprung. Zugleich übertragen wir Mitbestimmungsrechte, die sich in der analogen Welt bewährt haben, in eine zusehends von der Digitalisierung geprägte Arbeitswelt. Betriebsräte entscheiden z.B. mit über Regelungen zur Ausgestaltung und fairen Verteilung mobiler Arbeit im Betrieb. Entbehrliche formale Hürden bei Betriebsratswahlen sowie auch für die Arbeit von Betriebsräten bauen wir ab und die Einbeziehung junger Menschen in die betriebliche Demokratie aus. Eltern, die ihre Kinder vom Homeoffice aus zur KiTa bringen, erhalten den gleichen Unfallversicherungsschutz, wie wenn sie das auf dem Weg zur Arbeit tun.“

Uwe Schummer: „Betriebliche Mitbestimmung gehört zur DNA der Union. Sie ist das Kontrastprogramm zu den Konfliktideologen. Dort, wo Betriebsträte sind, herrscht auch eine höhere Tarifbindung. Wir wollen mehr Betriebsräte. Die Initiative aus der Belegschaft für einen Betriebsrat ist schützenswert. Deshalb haben wir den Kündigungsschutz auf Vorfeldinitiatoren ausgeweitet. Die Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung muss weitergehen. Deshalb wollen wir bald auch eine Rechtsgrundlage für die Durchführung digitaler Betriebsratswahlen schaffen.“