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Nadine Schön | Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
(Quelle: Foto: Tobias Koch)

Potentiale der Digitalisierung sollen endlich für die Beantragung von Familienleistungen genutzt werden

Eltern entscheiden selbst, ob sie den neuen Service nutzen wollen

Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen beschlossen. Dazu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Nadine Schön:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass es das Bundesfamilienministerium endlich geschafft hat, den schon lange angekündigten Gesetzentwurf fertigzustellen. Das ist ein wichtiger Schritt, um Eltern nach der Geburt ihres Kindes von Behördengängen und Bürokratie zu entlasten.

Die angestrebten gesetzlichen Regelungen ermöglichen, dass noch in diesem Jahr ein Pilotverfahren starten kann: Namensbestimmung, Antrag auf Elterngeld und Kindergeld sollen in einem digitalen Kombi-Antrag beantragt werden können. Auch der Kinderzuschlag soll Teil des Kombi-Antrags werden. Wir wollen, dass alle Familien, die einen Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, ihn auch bekommen.

Dabei geht es um mehr, als nur das Papierformat einfach in eine digitale Form zu überführen. Die Potentiale der Digitalisierung sollen genutzt werden, um den Zugang zu den Familienleistungen so stark wie möglich zu vereinfachen. Wenn Eltern einverstanden sind, müssen die Daten nicht mehrfach eigegeben werden, tauschen die beteiligten Behörden die erforderlichen Daten untereinander aus, fragen die Entgeltdaten für die Berechnung der Höhe des Elterngeldes bei den Arbeitgebern ab und der Gang zu den Ämtern entfällt.“