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(Quelle: picture alliance/dpa | Andreas Arnold)

Planungssicherheit beim Einsatz von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft erreicht

102-Tage-Regelung auf den Weg gebracht

Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett eine Formulierungshilfe beschlossen, mit der der Einsatz von Saisonarbeitskräften insbesondere in der Landwirtschaft gesichert werden soll. Dazu erklären der sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß, und der agrarpolitische Sprecher, Albert Stegemann:

Peter Weiß: „Grundsätzlich ist eine kurzzeitige Beschäftigung auch eine kurzzeitige Angelegenheit, aber die Pandemie lehrt uns, dass wir im Interesse der Menschen und der Betriebe hier neu denken müssen, vor allem um unnötigen Reiseverkehr für ausländische Saisonarbeitskräfte in Risikogebiete zu vermeiden. Gleichzeitig haben wir den sozialen Schutz der Betroffenen gestärkt, indem nun ein Krankenversicherungsschutz nachgewiesen werden muss.“

Albert Stegemann: „Unsere Obst- und Gemüsebaubetriebe brauchen in der bevorstehenden Hochsaison jede helfende Hand, um unsere hochwertigen regionalen Lebensmittel vom Feld auf unsere Teller zu bringen. Aussaat, Pflanzarbeiten, Pflege und Ernte sind arbeitsintensiv. Ohne die Unterstützung durch ausländische Saisonarbeitskräfte würden zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland in Existenznot geraten.

Deshalb ist es so wichtig, dass das Bundeskabinett heute die Voraussetzungen dafür geschaffen hat, die kurzfristige Beschäftigung von Saisonarbeitskräften in Deutschland fortzuführen. Die kurzfristige Beschäftigung soll befristet und rückwirkend zum 1. März bis 31. Oktober 2021 auf höchstens 102 Arbeitstage oder vier Monate ausgeweitet werden. Darauf hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gedrängt – mit Erfolg. Die neuen Regelungen sind für unsere Landwirtsfamilien eine deutliche Erleichterung und bieten ihnen Planungssicherheit. Wir werden unmittelbar nach Ostern im Deutschen Bundestag diese Neuregelung in Gesetzesform gießen.“