Skip to main content
(Quelle: picture alliance / dpa)

OZG-Umsetzung vorantreiben

Bund, Länder und Kommunen sind in der Pflicht

Es ist ein großes Anliegen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) von parlamentarischer Seite mit einer eigens eingesetzten Expertenrunde eng zu begleiten. Hier war am gestrigen Donnerstag der neue Staatssekretär und CIO des Bundes, Dr. Markus Richter, zu Gast. Dazu erklären die Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Nadine Schön und Thorsten Frei:

Nadine Schön: „Mehr Tempo, mehr Gemeinsinn und immer den Nutzer im Blick habend. Darum muss es in den nächsten Monaten bei der OZG-Umsetzung gehen. Das Konjunkturpaket bietet die große Chance, hier mehr PS auf die Straße zu bringen. Diese Chance müssen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam nutzen. Ob eine ‚Eine für alle‘-Lösung, die Registermodernisierung oder der einheitliche Identifier – am Geld wird es nicht scheitern. Wichtig ist bei der Entwicklung digitaler Verwaltungsdienstleistungen auch, den Nutzer in den Mittelpunkt zu stellen. Akzeptanz werden die Anwendungen nur finden, wenn sie einfach zu verstehen und einfach anzuwenden sind – das gilt für den digitalen Personalausweis genauso wie den digitalen Bauantrag. Deswegen sollten sich alle Beteiligten immer wieder selbst hinterfragen, ob es bei Entscheidungen um Einzelinteresse oder das große Ganze geht. Und: Bei aller Schnelligkeit – wichtig ist, dass alle Prozesse digitalisiert werden. Es reicht nicht, wenn der Bauantrag digital abrufbar ist, danach aber wieder in analoge Aktenform überführt wird. Auch die nachgelagerten Prozesse müssen digital abgewickelt werden. Dann wird es schneller und billiger werden. Dann schaffen wir den Neustaat.“

Thorsten Frei: „Die Corona-Pandemie hat uns in nahezu sämtlichen Bereichen des Lebens nochmals die herausragende Bedeutung von Digitalisierung vor Augen geführt. Für die Digitalisierung der Verwaltung und die zugrundeliegenden Verfahren gilt da keine Ausnahme. Anliegen von Bürgern und Unternehmen können viel rascher beschieden werden, als dies heute der Fall ist. Verwaltung darf nicht länger als Hemmschuh gesellschaftlicher Entwicklungen gelten.

Mit dem Onlinezugangsgesetz hat der Bundesgesetzgeber bereits im Jahre 2017 hierfür die rechtliche Grundlage geschaffen. Bis zum 31.12.2022 müssen Bund, Länder und Kommunen einen großen Teil ihrer Verwaltungsleistungen online anbieten. Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen und ist eine echte Mammutaufgabe. Daher war es richtig, dass wir mit unserem Zukunftspaket die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes mit insgesamt drei Milliarden Euro finanziell unterstützen. Dies ist vor allem für die Länder und Kommunen ein Ansporn, das gemeinsame Architekturkonzept ‚Einer-für-Alle/Viele‘ zu verfolgen. Wir sind zuversichtlich, dass wir hierdurch unser ehrgeiziges zeitliches Ziel tatsächlich erreichen. Der Austausch mit dem Chief Information Officer des Bundes, Staatssekretär Dr. Markus Richter, hat uns einmal mehr verdeutlicht, dass wir zwar auf einem guten Wege sind, aber vor uns noch eine Menge Arbeit liegt. Diesen Weg wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion weiterhin konstruktiv begleiten und ihren Teil zum Erfolg dieses Projekts beitragen.“