OZG 2.0 bleibt auf halber Strecke stehen
Ministerin Faeser liefert zu spät und zu wenig
Zu der heutigen Kabinettsbefassung des OZG-Änderungsgesetzes der Bundesregierung – auch OZG 2.0 genannt – können Sie die stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Nadine Schön MdB, und den digitalpolitischen Sprecher der Fraktion, Reinhard Brandl, wie folgt zitieren:
Nadine Schön: „Das OZG 2.0 hätte für die künftige Digitalisierung der deutschen Verwaltung eine wichtige Etappe werden müssen. Doch das „OZG 2.0“, also die Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und E-Government-Gesetzes des Bundes, zeichnet mehr Kompromisslösungen als konkreten Fortschritt aus. Damit zögert das SPD-geführte Bundesinnenministerium (BMI) die Verwaltungsdigitalisierung weiter hinaus. Dabei lagen zielführende Ideen und Vorschläge seitens der Länder, Kommunen und des Normenkontrollrates vor. Mit dem Gesetzentwurf verpasst Ministerin Faeser die Chance, die Verwaltungsleistung über alle Ebenen hinweg komplett zu digitalisieren.”
Reinhard Brandl: „Wir begrüßen, dass Frau Faeser es nun endlich geschafft hat, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Die Frist zur Umsetzung des bisherigen Onlinezugangsgesetzes ist bereits zum 31. Dezember 2022 abgelaufen. Der nun vorliegende Entwurf ist sehr unambitioniert und eine Evaluation soll erst nach Ablauf der Legislaturperiode erfolgen. Zumindest für die unmittelbaren Verwaltungsleistungen des Bundes hätte die Ampel einen Rechtsanspruch einführen können, stattdessen will sie das nun erst nach dieser Legislaturperiode prüfen. Außerdem sieht die Ampel in ihrem Gesetzentwurf keine Frist mehr zur Umsetzung der Leistungen in den Ländern und Kommunen vor. Damit gibt sie keine klaren und verlässlichen Ziele vor. Zudem macht die Ampel keine genauen Aussagen zur zukünftigen Finanzierung. Damit haben weder Bund, Länder noch Kommunen Planungssicherheit.“
Hintergrund: Heute hat das Kabinett der Bundesregierung das OZG-Änderungsgesetz beschlossen. Der Gesetzesentwurf ist auf der Homepage der Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/kabinettsfassung/entwurf-gesetz-aenderung-ozg-digitalisierung-verwaltung.html abrufbar.