Skip to main content
(Quelle: Wolfgang Kumm | Creative Commons-Lizenz CC BY-ND-4.0)

Opfern der Stasi Gerechtigkeit widerfahren lassen

Überprüfung auf Stasi-Vergangenheit im öffentlichen Dienst wird verlängert

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Verlängerung der Überprüfungsmöglichkeit auf Stasitätigkeit im öffentlichen Dienst beschlossen. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagfraktion, Gitta Connemann, und die kultur- und medienpolitische Sprecherin, Elisabeth Motschmann:

Connemann: „Wir sorgen dafür, dass ehemalige Spitzel auch zukünftig entlarvt werden können. Dafür verlängern wir die Möglichkeit zur Überprüfung von Mitarbeitern z.B. im öffentlichen Dienst und von Mandatsträgern. Niemand soll mit oder für einen ehemaligen Mitwisser der SED-Diktatur arbeiten müssen. Wir können das DDR-Unrecht nicht ungeschehen machen. Aber unser vereintes Deutschland verhilft so auch noch nach Jahren der Gerechtigkeit zum Zug. Denn die Opfer haben darauf ein Recht. SED-Unrecht hat kein Verfallsdatum. Es verjährt nicht. Die Opfer leiden bis heute darunter. Wir wollen Gerechtigkeit für die Opfer.  Kinder wurden ihren Eltern weggenommen, in Heime gesteckt, zwangsadoptiert. Jugendliche durften die Schule nicht beenden, nicht studieren. Kollegen wurden bespitzelt. Ein Teil der Täter ist heute um die 50, noch nicht in der Rente. Die offiziellen und inoffiziellen Mitarbeiter der Stasi sind die Gesichter und Handlanger des SED-Unrechts.“

Motschmann: „Mitarbeiter im öffentlichen Dienst stehen rechtlich in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis. Jeder der für den öffentlichen Dienst tätig ist, muss auch weiterhin auf eine Stasitätigkeit überprüft werden können. Daher setzten wir nun die Forderung aus dem Koalitionsvertrag um, diese Überprüfungsmöglichkeit bis 2030 zu verlängern. Unrecht bleibt Unrecht. Auch 30 Jahre nach der Friedlichen Revolution leiden noch viele Menschen unter den Folgen von Willkür, Bespitzelung und Repression in der DDR. Gerade im öffentlichen Dienst ist eine hohe Sensibilität im Umgang mit einer Stasitätigkeit erforderlich. Es gibt leider immer noch Fälle, in denen Bewerber oder Staatsdiener ihre frühere Stasitätigkeit bewusst verschweigen, wie z.B. der Berliner Baustaatssekretär Andrej Holm. Wir sind den Opfern größtmögliche Transparenz schuldig, damit sie Grundvertrauen in staatliches Handeln haben können.“