Skip to main content
(Quelle: picture alliance/dpa)

Opfer des SED-Unrechtsregimes unterstützen

Kabinett beschließt Entfristung des strafrechtlichen, des verwaltungsrechtlichen und des zivilrechtlichen Rehabilitationsgesetzes

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR beschlossen. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, und die rechtspolitische Sprecherin, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

Frei: „Der Kabinettsbeschluss über das Gesetz zur Entfristung der Rehabilitationsgesetze ist gerade im dreißigsten Jahr des Mauerfalls ein überfälliges Signal der Solidarität mit den Opfern des SED-Unrechtsregimes. Endlich legt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nun Regelungen vor, die verhindern, dass die Rehabilitationsmöglichkeiten für SED-Opfer zum Jahresende 2019 auslaufen. Gerade Geschädigte, die erst spät den Weg zu einem Rehabilitationsverfahren beschreiten können, wird hiermit geholfen. Allerdings müssen wir im parlamentarischen Verfahren nunmehr dafür sorgen, dass ergänzend die datenschutzrechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um das Unrecht von Zwangsadoptionen in der ehemaligen DDR wissenschaftlich erforschen zu können.

Winkelmeier-Becker: „Durch das jetzt angestoßene Gesetzgebungsvorhaben kommt endlich Bewegung ins Verfahren. Wir müssen dringend noch diejenigen Regelungen des Gesetzentwurfs verbessern, mit denen ehemalige DDR-Heimkinder Entschädigungen für das ihnen zugefügte Unrecht erhalten sollen. Wir glauben, dass wir davon auch unseren Koalitionspartner überzeugen können.“

Hintergrund: Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlichen Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR verabschiedet. Mit dem Gesetzentwurf, der eine Vorgabe des Koalitionsvertrages umsetzt, werden die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze dauerhaft entfristet. Ferner sieht der Gesetzentwurf Verbesserungen für die Entschädigung von DDR-Heimkindern vor, die Opfer politischer Verfolgung waren.