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Özdemir agiert bei Ernährungssicherung halbherzig

Bundesregierung gibt ökologische Vorrangflächen nur für Anbau von Tierfutter frei

Obwohl die EU-Kommission mit ihrem Aktionsplan zur Ernährungssicherung den EU-Staaten einräumt, Brachflächen für den Anbau aller landwirtschaftlichen Kulturen freizugeben, will Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir diese Möglichkeit nur für den Anbau von Pflanzen nutzen, aus denen Tierfutter wird. Dazu erklärt der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann:

„Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir stellt die deutschen Bauern schlechter als zum Beispiel das Nachbarland Österreich die seinen. Dort können Landwirte ökologische Vorrangflächen, das heißt Brachflächen, für den Anbau aller Kulturen nutzen. Dies hat die EU-Kommission mit ihrem Aktionsplan zur Ernährungssicherung den EU-Staaten auch ausdrücklich eingeräumt. Damit sollen die Auswirkungen von Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine abgemildert werden, der unter anderem zur Unterbrechung von Lieferketten geführt hat. 

Indem Minister Özdemir per Rechtsverordnung in Deutschland lediglich den Anbau von Pflanzen für Tierfutter auf Brachflächen erlauben will, nicht aber den Anbau aller Kulturen, wie zum Beispiel Brotweizen, bleibt er deutlich hinter dem Rechtsrahmen aus Brüssel zurück. Das wird der ethisch-moralischen Verantwortung nicht gerecht, die Deutschland als geografisch und klimatisch begünstigter Agrarstandort hat.

Sogar die Grünen im Bayerischen Landtag fordern, die ökologischen Vorrangflächen in diesem Jahr im Rahmen einer Ausnahmeregelung für den Anbau aller Kulturen zu nutzen. Minister Özdemir muss sich jetzt endlich von alten Ideologien lösen und pragmatisch handeln. Dazu gehört nicht nur die unverzügliche Öffnung der Brachflächen für den Anbau aller Kulturen, sondern auch die Zulassung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf diesen Flächen, um die Erträge in diesen Zeiten der abbrechenden Handelsketten so gut wie möglich zu sichern.“

Hintergrund: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat den Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung vorgelegt. Der Verordnungsentwurf enthält eine Ausnahmeregelung für das Jahr 2022 zur Nutzung bestimmter ökologischer Vorrangflächen für Futterzwecke.

Die EU-Kommission hat am 23. März 2022 verkündet, in diesem Jahr zur Ernährungssicherung in der EU ausnahmsweise den Anbau aller Kulturen auf ökologischen Vorrangflächen zu ermöglichen. Die entsprechende Rede des EU-Agrarkommissars Janusz Wojciechowski ist abrufbar unter: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/SPEECH_22_1991