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(Quelle: Michael Kienzler)

Nutzer Sozialer Netzwerke noch effektiver vor Bedrohungen und Hetze schützen

Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird mit einfacheren Meldewegen und verbesserter Durchsetzung von Auskunftsansprüchen weiterentwickelt

Heute hat das Kabinett das Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes beschlossen. Hierzu erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:

„Wir verbessern den Schutz der Nutzer im Netzwerkdurchsetzungsgesetz noch weiter. Mit dem heutigen Kabinettbeschluss zur Reform des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes werden wesentliche Forderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Stärkung der Rechte der Nutzer von Facebook, Twitter und Co. umgesetzt. Besonders wichtig ist, dass es für Nutzer der Plattformen künftig ein gut erreichbares, leicht verständliches und einfach handhabbares Meldesystem innerhalb der Plattformen geben soll. Ein komplizierter ‚Klickweg‘ bis zur Beschwerde über rechtswidrige Inhalte gehört der Vergangenheit an. Außerdem wird unsere Forderung umgesetzt, dass ein geregeltes Verfahren zur Wiedereinstellung zu Unrecht gelöschter oder gesperrter Inhalte eingeführt wird. Auch die Durchsetzung von Auskunftsansprüchen gegenüber den Betreibern, etwa zur Namensnennung des Verfassers einer Nachricht, wird wie von uns gefordert deutlich effizienter ausgestaltet.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz schützt Nutzer Sozialer Netzwerke vor Bedrohungen und Hetze im Internet. Mit diesem Gesetz haben wir vor zweieinhalb Jahren die Verantwortung von Facebook, Twitter und Co. für die Löschung rechtswidriger Inhalte auf ihren Plattformen unmissverständlich festgeschrieben. Seither hat sich trotz anfänglicher Bedenken gezeigt: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wirkt und findet einen vernünftigen Ausgleich zwischen dem Schutz der Nutzer vor rechtswidrigen Inhalten und der Freiheit jedes Einzelnen, seine Meinung öffentlich zu äußern.

Im parlamentarischen Verfahren werden wir uns jetzt genau anschauen, ob und wie wir das Gesetz noch weiter nachschärfen müssen, um Nutzer bestmöglich zu schützen und Meinungsfreiheit gewährleisten.“