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(Quelle: Tobias Koch)

Neuregelungen des Nachweisgesetzes sind eine Blamage für Deutschland

Digitalisierung wird ausgebremst – Vertragsdokumente weiterhin in Papierform

Die neuen Regelungen des Nachweisgesetzes sind am gestrigen Montag in Kraft getreten. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings:
 

„Mit den neuen Regelungen des Nachweisgesetzes zur Umsetzung der europäischen Arbeitsbedingungsrichtlinie zeigt die Ampelkoalition, wie weit sie hinter den eigenen Ansprüchen zurückbleibt. In ihrem Koalitionsvertrag hatte sie ein modernes Arbeitsrecht versprochen und sich zu einem digitalen Aufbruch verpflichtet. Durch schnellen Bürokratieabbau sollten Arbeitgeber Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben bekommen. Nichts davon wird umgesetzt.

Die EU-Richtlinie ermöglicht es Arbeitgebern eigentlich, ihren Beschäftigten Vertragsdokumente in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Das deutsche Gesetz tut jedoch das Gegenteil: Es erklärt die elektronische Form der Vertragsdokumente nicht nur für unzulässig, sondern sieht bei Verstößen sogar die Verhängung von Bußgeldern vor. Das kommt einem Digitalisierungsverbot gleich. 

Zudem werden Arbeitgeber verpflichtet, bestimmte neue Regelungen in bereits bestehende Arbeitsverträge aufzunehmen. Auch hier verlangt die Ampel die Papierform. Dies wird zu einem kaum absehbaren Verwaltungsaufwand bei nahezu allen Arbeitgebern führen, ohne einen Mehrwert für die Arbeitnehmer zu schaffen. 

Während unsere europäischen Nachbarn die digitalen Möglichkeiten der Richtlinie ausschöpfen, entscheidet sich Deutschland für Stift, Papier und Bürokratieaufbau. Die Ampel-Regierung schreitet bei der Digitalisierung nicht voran, sondern zurück ins Zeitalter der Schreibmaschine. Die neuen Regelungen des Gesetzes sind ohne praktischen Nutzen für die Arbeitnehmer, ein Bürokratiemonster für die Arbeitgeber und eine Blamage für Deutschland.“