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Ehrenamt des DRK
(Quelle: picture alliance / dpa)

Neuer Schub für das Ehrenamt

Entlastungen und weniger Bürokratie für Vereine

Am kommenden Mittwoch wird im Rahmen der abschließenden Beratungen zum Jahressteuergesetz auch ein umfassendes Änderungspaket zur Stärkung des Ehrenamtes auf den Weg gebracht. Dazu erklären Andreas Jung, Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag für Haushalt und Finanzen, und Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag:

Andreas Jung:

„Mit dem Paket stärken wir Vereine und Ehrenamtliche. Durch Steuerentlastungen und Bürokratieabbau wollen wir ihre unverzichtbare Arbeit erleichtern - und bringen damit auch unseren großen Respekt vor diesem Engagement zum Ausdruck. Der Einsatz für Andere hält unsere Gesellschaft zusammen. Wie unter einem Brennglas zeigt sich das jetzt in der Krise. Für Millionen Menschen in den Vereinen gilt das aber immer: Ihr Engagement macht unser Land lebenswert.“

Antje Tillmann:

„Die Große Koalition hat sich rechtzeitig zum Tag des Ehrenamtes auf weitreichende Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht verständigt. Die letzte Reform liegt fast acht Jahre zurück. Wir stärken die Vereinsarbeit, indem wir uns auf Erleichterungen für sämtliche Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler geeinigt haben. Hierüber können sich über 31 Millionen Engagierte in ganz Deutschland freuen. 

Wir ermöglichen den vielen Ehrenamtlichen eine höhere steuerfreie Anerkennung: Die Ehrenamtspauschale steigt zum 1. Januar 2021 von 720 € auf 840 €, der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 € auf 3.000 €. Damit setzen wir lange geforderte steuerliche Entlastungen für ehrenamtlich Tätige um. 

Wir vereinfachen auch den Zuwendungsnachweis: Künftig gilt für Spenden bis 300 Euro der vereinfachte Spendennachweis. Eine Zuwendungsbestätigung ist nicht mehr erforderlich. Gerade auch kleinen Vereinen und ihren Mitgliedern wollen wir das Leben erleichtern und schaffen deshalb bei Vereinen, die über Einnahmen von höchstens 45.000 Euro verfügen, die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung ab. Auch erhöhen wir die Freigrenze für Einnahmen aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 35.000 € auf 45.000 € im Jahr. Diese Einnahmen müssen dann nicht versteuert werden.“