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Neue Wettbewerbsregeln für eine faire Digitalwirtschaft

Bundestag beschließt wichtigstes wirtschaftspolitisches Gesetz dieser Wahlperiode

Am heutigen Donnerstag berät der Deutsche Bundestag abschließend das GWB-Digitalisierungsgesetz (Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen). Dazu erklären der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer, und der zuständige Berichterstatter Dr. Matthias Heider:

Dr. Joachim Pfeiffer: „Fairness im Wettbewerb und echte Wahlfreiheit für den Verbraucher sind auch im digitalen Zeitalter die Konstanten unserer Wirtschaftspolitik. Für die Durchsetzung der Grundprinzipien der Sozialen Marktwirtschaft in der digitalen Welt steht das GWB-Digitalisierungsgesetz. Es ist eines der wichtigsten wirtschaftspolitischen Projekte dieser Wahlperiode und eine echte Pionierarbeit mit Vorbildfunktion weit über Deutschland hinaus.

Das GWB-Digitalisierungsgesetz ist unsere Antwort auf die teilweise monopalartigen Strukturen in der Digitalwirtschaft. Denn der funktionierende Wettbewerb auf den digitalen Märkten ist in Gefahr. Ob Suchmaschine, Onlineversand die sozialen Medien: Einige wenige Plattformunternehmen spielen in der Digitalwirtschaft eine herausragende Rolle, um Angebot und Nachfrage zusammenzuführen. Grundpfeiler einer funktionierenden Wirtschaft aber ist ein fairer Wettbewerb, der Innovationen hervorbringt, Monopolbildung verhindert, neuen Unternehmen eine Chance gibt und Machtmissbräuchen vorbeugt.“

Dr. Matthias Heider: „Ein starkes und agiles Kartellrecht ist in Zeiten sich schnell verändernder Märkte unabdingbar. Es muss Märkte auch dort offen halten, wo sich zuletzt ein starker Trend hin zu geschlossenen digitalen Ökosystemen entwickelt hat, die oft im ausschließlichen Einflussbereich eines einzigen Tech-Konzerns stehen. Ein zu spätes präventives Eingreifen des Gesetzgebers könnte letztlich dazu führen, dass die Monopolisierung der Digitalwirtschaft und die Abschottung der Märkte unumkehrbar wird oder sich am Ende nur noch mit Mitteln harter repressiver Maßnahmen des Staates aufbrechen lässt. Dass es so weit kommt, wollen wir als Union unbedingt vermeiden.

Mit dem GWB-Digitalisierungsgesetz haben wir einen guten Mittelweg gefunden, der Missbrauchspraktiken großer Tech-Konzerne effektiv entgegenwirkt und dem innovativen Mittelstand mehr Entfaltungsspielraum verschafft: Das Bundekartellamt kann künftig Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb besonders in den Blick nehmen und auf bestimmte, oft zur Wettbewerbsschädlichkeit neigende Praktiken kontrollieren, die im Gesetz aufgelistet sind. Der Mittelstand profitiert von der gestärkten Rechtssicherheit für Kooperationen und durch die Anhebung der Fusionsschwellenwerte, die mehr Fusionen aus dem Bereich der Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt ausnimmt.

Mit diesem Gesetz sind wir weltweit Vorreiter und Wegbereiter für ein modernes Kartellrecht, das wieder mehr Wettbewerb, Wahlfreiheit und Innovation zulässt.“